NÜRNBERGER LAND — Das Nürnberger Land liegt seit Samstagnachmittag über dem Corona-Warnwert. Damit gelten bereits ab Sonntag strengere Regeln – die neue Infektionschutzmaßnahmenverordnung des Freistaats macht es möglich. Was ist noch erlaubt, was geht nicht mehr?
Update: Die Staatsregierung hat ihre Verordnung am Sonntag noch einmal geändert und eine Maskenpflicht auch an der Arbeitsstätte für Landkreise mit einer Inzidenz über 35 eingeführt (siehe Regel 9). Diese trifft folglich auch das Nürnberger Land.
Ursprünglich hatte das Landratsamt geplant, alle Maßnahmen am Montag mit einer sogenannten Allgemeinverfügung zu regeln. Dieser Ablauf war bisher so von der Staatsregierung vorgesehen. Doch die erst spät am Freitag veröffentlichte Änderung der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) macht diesen Schritt überflüssig. Sie regelt, dass die gelbe Stufe der Corona-Ampel automatisch in Kraft tritt, ohne Eingreifen der Kreisbehörde. Die vom Kabinett für diesen Fall beschlossenen Maßnahmen gelten dann einen Tag, nachdem der Landkreis erstmals in einer Übersicht des Gesundheitsministeriums auftaucht. Am Samstagnachmittag war das beim Nürnberger Land der Fall.
Die folgenden Regeln sind damit ab sofort im Landkreis zu beachten:
- Es gilt eine Maskenpflicht auf stark frequentierten öffentlichen Plätzen, auf den Begegnungs- und Verkehrsflächen und damit auch in den Fahrstühlen von öffentlichen Gebäuden sowie von Freizeiteinrichtungen, Kulturstätten und anderen öffentlich zugänglichen Gebäuden.
- Die Maskenpflicht besteht auch am Platz in weiterführenden Schulen ab Jahrgangsstufe 5. Grundschulen hingegen sind davon nicht erfasst.
- Auch bei Tagungen und Kongressen sowie in Theatern, Konzerthäusern und Kinos muss am Platz eine Maske getragen werden, ebenso bei Sportveranstaltungen.
- Der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum und Treffen in privaten Räumen oder auf privaten Grundstücken sind auf zwei Hausstände oder auf höchstens zehn Personen beschränkt.
- Der Teilnehmerkreis bei zulässigen privaten Feiern – insbesondere Hochzeits- oder Geburtstagsfeiern – ist unabhängig vom Ort der Veranstaltung auf zwei Hausstände oder auf höchstens zehn Personen beschränkt.
- In der Gastronomie wird eine Sperrstunde eingeführt: Die Abgabe von Speisen und Getränken in der Zeit von 23 Uhr bis 6 Uhr untersagt. Dies gilt nur für den Verzehr vor Ort. Vor 23 Uhr bestellte Speisen und Getränke dürfen noch konsumiert werden.
- Ab 23 Uhr darf an Tankstellen kein Alkohol mehr verkauft werden. Das gilt auch für Lieferdienste.
- Auf stark frequentierten öffentlichen Plätzen besteht ab 23 Uhr ein Alkoholverbot.
- Es besteht Maskenpflicht auf den Begegnungs- und Verkehrsflächen der Arbeitsstätte, insbesondere in Fahrstühlen, Fluren, Kantinen und Eingängen. Gleiches gilt für den Arbeitsplatz, soweit der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht zuverlässig eingehalten werden kann. (Dieser Punkt wurde am Sonntag nachgetragen, er gilt damit ab Montag.)
Für die Regeln 1 (Maskenpflicht) und 8 (Alkoholverbot) muss das Landratsamt noch genau festlegen, welche öffentlichen Plätze betroffen sind. Man werde die entsprechende Liste Anfang nächster Woche „im Dialog mit den Städten, Märkten und Gemeinden“ erarbeiten, so die Behörde.
Aufgehoben wird das Maßnahmenpaket erst mit Ablauf des Tages, an dem der Landkreis zum letzten Mal auf der Liste des Gesundheitsministeriums auftaucht. Überschreitet er jedoch den Wert von 50 Neuinfektionen in den vergangenen sieben Tagen, gerechnet auf 100.000 Einwohner, werden die Regeln weiter verschärft.
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13 weitere Infektionen
Am Samstag meldete das Gesundheitsamt 13 neue Corona-Fälle. Dies bedeutet nach der Zählweise des Staatlichen Gesundheitsamts des Landkreises Nürnberger Land eine Sieben-Tages-Inzidenz von 42,9, gerechnet auf 100.000 Einwohner. Das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit sieht das Nürnberger Land hingegen bei 38,64 (Stand: Sonntag, 0 Uhr). Um die Inzidenz hatte es zuletzt Verwirrung gegeben, nachdem beide Stellen unterschiedliche Werte ausweisen. Maßgeblich für das Inkraftreten der gelben Ampelstufe ist jedoch der LGL-Wert beziehungsweise der Wert des Robert-Koch-Instituts. Unterscheiden sich auch diese beiden, so gilt der höhere.
Ebenfalls am Samstag wurde ein positiver Corona-Fall in der Q11 des Leibniz-Gymnasiums in Altdorf bekannt. Etwa 100 Schüler und 14 Lehrkräfte wurden über die Quarantäne informiert. Das Gesundheitsamt ermittelt die Kontaktpersonen.
Warum laufen dann im EDEKA Hersbruck Jugendliche nach der Schule ohne Abstand zu den anderen Kunden, ohne Maske herum und pöbeln ältere Damen an, die höflich um Abstand bitten? Heute mittag uns passiert. Warum unternimmt die Kassiererin nichts? Diese Jungendlichen fallen täglich im EDEKA ein nach der Schule, laufen umher, rufen, niesen, husten. Beim nächsten Mal werde ich tätig, dann setze halt ich die Verordnung durch!