BURGTHANN — Vernachlässigt das Wasserwirtschaftsamt (WWA) Nürnberg den Alten Kanal? Der Burgthanner Kanal-Experte Manfred Kimmig, der am Aufbau des Kanalmuseums in der Burgthanner Burg mitwirkte und sich dort seit 1995 engagiert, wirft der Behörde vor, die erst vor wenigen Jahren vorbildlich restaurierte Schleuse 33 dem Verfall preiszugeben. Außerdem hätten die Verantwortlichen angeordnet, die Betriebstreppen an den historischen Schleusen einfach unter Mutterboden zu begraben und zahlreiche historische Stege über die alte Wasserstraße zu beseitigen. Der Alte Kanal ist eins der berühmtesten Technikdenkmäler Bayerns.
Mit der Denkmalpflege ist das so eine Sache: Wenn Privatleute denkmalgeschützte Objekte besitzen, bekommen sie von Behörden scharfe Auflagen, was sie dürfen, was sie unbedingt zu unterlassen haben und was zu ihren dringenden Pflichten gehört. So beispielsweise im Fall Gerhard Schönweiß in Winkelhaid, der sein einsturzgefährdetes altes Haus in der Richthausener Straße sichern muss. Schönweiß hatte mehrere Anträge auf Abbruch des Hauses gestellt, die wurden vom Landratsamt immer abgelehnt. Jetzt muss er zigtausend Euro investieren, damit das Haus nicht zusammenfällt. Wohnen kann er nicht darin (wir berichteten).
„Da liegt einiges im Argen“
Wie aber verfahren Behörden, wenn es um Denkmäler geht, für die sie zuständig und die im Eigentum der öffentlichen Hand sind? Hier wird offenbar mitunter recht großzügig verfahren. Beispiel Alter Kanal: Josef Bollwein, ehemaliger Leiter des Sachgebiets für den Staatlichen Wasserbau am Wasserwirtschaftsamt (WWA) Nürnberg, hat sich während seiner Amtszeit für die Restaurierung von Schleusen am Alten Kanal eingesetzt. Besonders vorbildlich gearbeitet wurde dabei an der Schleuse 33 bei Rübleinshof, wo man seinerzeit 80.000 Euro investierte. Das Bauwerk sollte als „Außenstelle“ des in der Burg beheimateten Kanalmuseums fungieren. „Da liegt zwischenzeitlich leider einiges im Argen“, sagt Manfred Kimmig, Burgthanner Experte für den Ludwig-Donau-Main-Kanal und zählt auf: Eine Schleusenkammer des Technik-Denkmals steht immer leer – mit der Folge, dass die Wände Risse bekommen. Die Schleusentore müssten eigentlich regelmäßig durchfeuchtet werden. Weil das nicht geschieht, so Kimmig, werden sie undicht. 2003 feierte man die restaurierte Schleuse als Vorzeigeobjekt, jetzt sieht Kimmig das Bauwerk in Gefahr. Ulrich Fitzthum, Leiter des Wasserwirtschaftsamts in Nürnberg, wiegelt dagegen ab: Man fülle die Schleusenkammern sehr wohl „phasenweise“, wie oft und in welchen Abständen das geschehe, hänge aber davon ab, ob genügend Zufluss zum Kanal vorhanden sei.
Gefahren für Wanderer?
Vermeintliche Gefahren für Wanderer und spielende Kinder waren die Ursache dafür, dass das Wasserwirtschaftsamt Nürnberg an mehreren Schleusen im südlichen Landkreis die sogenannten Betriebstreppen, die vom Treidelweg hinab zum Wasser führen, einfach mit Erde zuschüttete. Unter der Verantwortung von Josef Bollwein waren die Treppen im Jahr 2001 noch sorgfältig und unter Einsatz entsprechender finanzieller Mittel restauriert worden, weil sie jeweils Teile der Schleusendenkmäler waren. Kimmig hat eine ganze Serie von Fotos, die dokumentieren, dass die Treppen nach ihrer Restaurierung in einem 1-a-Zustand waren.
Als man die steinernen Stiegen im 19. Jahrhundert baute, verzichtete man auf Geländer, es handelte sich ja um Treppen an einem technischen Bauwerk.
Nach ihrer Restaurierung fehlten also Geländer bzw. Handläufe – Anlass für die jetzt Verantwortlichen beim Wasserwirtschaftsamt, den Stiegen den Garaus zu machen und sie kurzerhand unter Erde zu begraben.
Positiv-Beispiele aus der Oberpfalz
Dabei geht es auch anders, wie Beispiele aus dem Bereich des Wasserwirtschaftsamts Regensburg zeigen. Auch hier wurden Kanaltreppen vorbildlich saniert. Auch hier gab es keine Geländer – für die Regensburger allerdings kein Anlass, Teile der technischen Denkmäler einfach zu begraben. Vielmehr baute man einen Holzhandlauf parallel zur Treppe an, einfach und kostengünstig.
WWA-Leiter Fitzthum sieht seine Behörde jedenfalls in der Pflicht, genauer in der Verkehrssicherungspflicht. Es gibt zwar keine exakten Vorschriften, wie alte Kanal-Betriebstreppen verkehrssicher gemacht werden können, es gibt aber Zeitgenossen, die vor Gericht ziehen, wenn sie auf eben einer solchen Treppe stolpern, so geschehen vor geraumer Zeit, als ein Spaziergänger vor Gericht Forderungen gegen das WWA durchsetzen wollte, weil er auf einer Schleusentreppe gefallen war. „Für uns ist das ein Drahtseilakt, wir müssen uns auf 27 Kanalkilometern um 30 Schleusen und jede Menge Stege kümmern“, so Fitzthum. Deshalb habe man beschlossen, die Treppen unter Mutterboden zu begraben.
Als die Stege, mit denen Schleusen und Kanal bis noch vor etwa einem Jahr an verschiedenen Stellen überquert werden konnten, abgebaut wurden, gab es breiten Protest bei Wanderern und Anglern. Dem Wasserwirtschaftsamt wurde purer Aktionismus vorgeworfen.
Weil die beseitigten Stege größtenteils nicht aus der Zeit des Kanalbaus stammten, sondern erst an der Wende vom 19. zum 20. Jahrhundert installiert wurden, drückte man bei der Aktion in Sachen Denkmalschutz seinerzeit beide Augen zu.
Jeder Ortschaft braucht einen Kreisverkehr usw. aber für ein paar Treppen an einem historischen Bauwerk ist kein Geld da. Komisch!!
Guter Bericht, der endlich einmal das ausspricht, was viele schon lange denken.