Veranstaltung in Diepersdorf

Politiker der Freien Wähler referieren über die freiheitliche Grundordnung

Thomas Estrada, Felix Locke, FW-Vorsitzende Simone Kaspar und Landrat Armin Kroder (von links).
Thomas Estrada, Felix Locke, FW-Vorsitzende Simone Kaspar und Landrat Armin Kroder (von links). | Foto: Freie Wähler Leinburg2025/04/5d1b266def9e8ebc5eb80cb64ff3b46942dce828_max1024x.jpg

DIEPERSDORF – Im Gasthaus Haas in Diepersdorf referierten Landrat Armin Kroder, Landtagsabgeordneter Felix Locke und Thomas Estrada, Vorsitzender der Freien Wähler Nürnberg und Polizist, über die Demokratie, die Gefahr durch Bedrohung von Repräsentanten des Staates und der freiheitlich demokratischen Grundordnung.

Landrat Armin Kroder betonte, dass er glücklich sei, in ein Land hineingeboren worden zu sein, welche ihm diese demokratischen Freiheiten biete. Mit Artikel 1 des Grundgesetzes „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ seien Lehren aus dem zwölf Jahre währenden, aber sogenannten 1000-jährigen Reichs gezogen worden. Die Meinungsfreiheit stelle ein hohes Gut dar.

Anders als in manchen autokratischen Staaten habe man hierzulande mit keinen Repressalien zu rechnen, wenn man seine Meinung öffentlich kundtue. Man müsse es allerdings auch tolerieren können, wenn ein Widerspruch erfolgt. Er stellt jedoch auch fest, dass insbesondere auf dem Weg der sozialen Medien eine gewisse sprachliche Verrohung stattgefunden habe.

Bedrohung am eigenen Leib

Seiner Auffassung nach gingen jedoch radikale Kräfte noch ein Stück weiter und verbinden dies mit Drohungen und Anschlägen gegen Repräsentanten des Staates, ob als Abgeordnete, Landräte und Bürgermeister. Er selbst war davon betroffen und schilderte ausführlich die Bedrohungen, welche ihm mittels Grußkarten zugegangen sind.

Anschließend informierte Felix Locke, parlamentarischer Geschäftsführer der FW-Landtagsfraktion, über die demokratischen Gestaltungsmöglichkeiten. Unter Demokratie versteht er eine mehrheitliche Zustimmung zu Entscheidungen zu finden. Die demokratischen Prozesse seien langwieriger und geprägt von Kompromissen. Bürger könnten im Rahmen von Parteien bei der Gestaltung mitwirken, entweder als Mitglied, als Bewerber eines Mandates oder durch die Wahl von Repräsentanten, die für die Bürger Entscheidungen treffen.

Als Abgeordneter betrachte er sich als Diener des Volkes und verweist auf die Möglichkeit, ihn in seinem Bürgerbüro in Lauf kontaktieren zu können. In Form von Volksentscheiden sei die Möglichkeit gegeben, außerparlamentarisch Gesetze zu beschließen. Auch im Rahmen des Petitionsrechtes könne man den Landtag über mögliche Fehlentwicklungen informieren und um Abhilfe bitten, solange es sich nicht um Entscheidungen der Justiz handelt, die im Rahmen der Gewaltenteilung unabhängig agieren.

U-Ausschüsse und Anträge

Über wichtige Themen können von den Fraktionen Anträge und Dringlichkeitsanträge gestellt werden, welche vor dem Plenum behandelt werden. Außerdem stehe den Abgeordneten das Recht zu, Anfragen an die Staatsregierung zu stellen. Mit Untersuchungsausschüssen können Vorgänge behandelt werden, deren Ablauf nachbetrachtet werden müssen. Die Ergebnisse dieser Ursachenforschungen könnten in künftigen Gesetzgebungsverfahren verarbeitet werden.

Thomas Estrada, bei der Polizei in der Gewaltprävention tätig, erklärte bei seinem Vortrag die Begrifflichkeit der freiheitlich demokratischen Grundordnung, welche es zu schützen gilt. Von zentraler Bedeutung seien Volkssouveränität, die Achtung der Menschenrechte, die Gewaltenteilung, Rechtsstaatlichkeit, Mehrparteiensystem und Achtung der Minderheitenrechte.

Selbst Lügen sind erlaubt

Bis auf Aussagen, die unter dem Begriff der Volksverhetzungen fallen – dazu zählen unter anderem Holocaustverleugnungen oder Schlagworte und Leitsprüche von NS-Organisationen – sei vieles erlaubt, auch zu lügen. Selbst Aussagen, dass man die freiheitlich demokratische Grundordnung abschaffen wolle, dürften ausgesprochen werden, solange noch keine aggressiven Aktivitäten erfolge, um diese zu bekämpfen.

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