Verjüngungsinventur

Informationsveranstaltung: Wie steht es um die Waldverjüngung?

Die Auswertungen aus den vor Ort erhobenen Daten für die jeweilige Hegegemeinschaft werden zentral von der Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft in Freising voraussichtlich bis Juli 2024 erstellt und sind anschließend im Internet auf der Homepage des AELF Roth-Weißenburg einsehbar.
Die Auswertungen aus den vor Ort erhobenen Daten für die jeweilige Hegegemeinschaft werden zentral von der Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft in Freising voraussichtlich bis Juli 2024 erstellt und sind anschließend im Internet auf der Homepage des AELF Roth-Weißenburg einsehbar. | Foto: Peter Tretter2024/01/Waldverjuengung.jpeg

NÜRNBERGER LAND – Die Bayerische Forstverwaltung erstellt in diesem Jahr erneut für jede Hegegemeinschaft ein Forstliches Gutachten zur Situation der Waldverjüngung. Im Landkreis Nürnberger Land sind es zehn Hegegemeinschaften, bayernweit 750. Zu einer Hegegemeinschaft gehören im Nürnberger Land zwischen zehn und 18 Jagdreviere.

In den Gutachten äußert sich die Forstbehörde zum Zustand der Waldverjüngung und ihrer Beeinflussung durch Schalenwildverbiss und Fegeschäden. Sie beurteilen die Verbisssituation der jungen Waldbäume in der nachwachsenden Waldgeneration durch Schalenwild und deren Einfluss auf die Entwicklung der unterschiedlichen Baumarten.

Die Forstlichen Gutachten 2024 sollen die Jagdvorstände, Eigenjagdbesitzenden und Jagd-pachtenden in die Lage versetzen, für die Jagdjahre 2025/26 bis 2027/28 einvernehmlich gesetzeskonforme Abschusspläne aufzustellen. Für die unteren Jagdbehörden stellen sie ei-ne wichtige Entscheidungsgrundlage bei der behördlichen Abschussplanung dar.

Waldverträgliche Wildbestände

In einer Pressemitteilung des Amts für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Roth-Weißenburg (AELF) heißt es: „In Zeiten der Klimakrise sind waldverträgliche Wildbestände für unsere Wälder von existenzieller Bedeutung. Sie haben nur dann eine Zukunft, wenn klimafeste Baumarten in der Lage sind, zu stabilen Mischwäldern heranzuwachsen.“ Ob das der Fall sei, zeige der wiederkehrende Blick auf die Entwicklung der Waldverjüngung. Deshalb seien die Forstlichen Gutachten mit ihren revierweisen Aussagen wichtiger denn je und als Monitoring- und Steuerungsinstrument für ein ausgewogenes Wald-Wild-Verhältnis unverzichtbar. Aus diesem Grund hat die Erstellung der Forstlichen Gutachten und der ergänzenden revierweisen Aussagen hohe Priorität und wird im kommenden Jahr eine Schwerpunktaufgabe der Forstverwaltung darstellen.

Wesentliche Grundlage für das Forstliche Gutachten sind die Ergebnisse der systematisch durchgeführten Verjüngungsinventur. Die Außenaufnahmen zu dieser Waldinventur finden im Nürnberger Land im Zeitraum zwischen 5. Februar und Ende April 2024 statt. Die Beteiligten Jagdvorstände, Eigenjagdbesitzenden und Jagdpachtenden werden dazu persönlich schriftlich eingeladen, an den Inventuraufnahmen teilzunehmen, um sich ein Bild von dem Verfahren und der aktuellen Verjüngungssituation an den Aufnahmeflächen zu verschaffen.

Das Aufnahmeverfahren der Verjüngungsinventur ist gegenüber 2021 unverändert. Die Auswertungen aus den vor Ort erhobenen Daten für die jeweilige Hegegemeinschaft werden zentral von der Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft in Freising voraussichtlich bis Juli 2024 erstellt und sind anschließend im Internet auf der Homepage des AELF Roth-Weißenburg einsehbar.

Konkrete Situation im Jagdrevier

Nach der Veröffentlichung können sich die Beteiligten innerhalb von vier Wochen schriftlich zu den Hegegemeinschaftsergebnissen äußern und dabei auch konkret auf die Verjüngungssituation in Ihrem Jagdrevier eingehen. Anschließend erstellt das AELF das Forstliche Gut-achten, das im November 2024 von der unteren Jagdbehörde den Beteiligten zugeleitet wird.

Am Freitag, 2. Februar, lädt das AELF die Beteiligten und Interessierte zu einer öffentlichen Informationsveranstaltung ein, bei der das Aufnahmeverfahren vor Ort im Wald vorgestellt wird. Treffpunkt ist um 14 Uhr an der Mittelschule in Schnaittach.

Am Donnerstag, 22. Februar, findet zudem ein Online-Seminar zum Thema „Wald und Wild – Wissenswertes für Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer“ statt. Die Anmeldung hierzu erfolgt online unter www.aelf-ka.bayern.de/forstwirtschaft/waldbesitzer.

Info: Näheres zum Forstlichen Gutachten unter www.stmelf.bayern.de/wald oder www.aelf-rw.bayern.de.

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