Nicht füttern, nicht stören

Forstamt bittet um Rücksicht mit Wildtieren im Wintermodus

Das Forstamt bittet um Rücksicht auf Tiere im Wintermodus. | Foto: Lubos Chlubny2022/01/ReheLubosChlubny.jpeg

NÜRNBERGER LAND – Das Forstamt erklärt, warum man Wildtiere nicht füttern darf und wie man ihnen im Winter stattdessen etwas Gutes tut.

Dunkle Stunden, klirrende Kälte, frostiger Wind: Dafür muss das heimische Wild besondere Vorkehrungen treffen. Die bekannteste Strategie der Tiere ist der Winterschlaf, wie ihn beispielsweise Murmeltiere halten.

Sie senken hierfür alle Körperfunktionen und auch die Körpertemperatur ab. Viel gängiger im Tierreich ist jedoch die Winterruhe, wie sie von Eichhörnchen, Dachsen und Waschbären angewendet wird. Atmung und Herzschlag werden hier ebenfalls langsamer.

Schlafen und fressen

Diese Tiere schlafen mehr während der kalten Jahreszeit, wachen zwischendurch aber auf, um Nahrung zu sich zu nehmen. Andere Tiere, vorrangig Vögel, entfliehen dem Winter einfach und ziehen in wärmere Gefilde.Tiere im Energiesparmodus

„Unsere Schalenwildarten haben eine eigene Taktik entwickelt, um mit den fallenden Temperaturen und schwindenden Nahrungsvorkommen zurechtzukommen“, erläutert Dr. Steffen Taeger, Bereichsleiter am Forstamt des Amts für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Roth.

Die Devise lautet: Energiesparmodus. Doch nur die Tiere, die sich vorher genügend Fettreserven angefressen haben, können im Winter einige Tage ohne Futter überstehen. Um diese Reserven zu schonen, fahren alle Schalenwildarten ihren Stoffwechsel und ihre Aktivitäten im Winter herunter.

Kleinere Verdauungsorgane

Die Körpertemperatur wird herabgesetzt, die Verdauungsorgane verkleinert, auf eine wenig erfolgversprechende Nahrungssuche wird des Öfteren einfach verzichtet. Außerdem bildet das Wild im Winter seine Winterdecke – ein aus langen Deckhaaren und sogenannten Wollhaaren bestehendes Fell sorgt für eine bessere Isolierung.

Wildtiere zu füttern, ist übrigens nicht angebracht. Mehr noch, es ist sogar verboten, informiert das Forstamt in einer Pressemitteilung. „Nur der zuständige Revierinhaber ist in Notzeiten dazu verpflichtet und befugt, für die Wildtierfütterung zu sorgen“, sagt Taeger. Unter Notzeit versteht man hierbei beispielsweise eine dicke, geschlossene Schneedecke, die länger als zwei Wochen anhält, oder sehr starken Frost.

Füttern kann tödlich enden

Eine unsachgemäße Fütterung könne zudem zu ernsthaften gesundheitlichen Schäden bei den Wildtieren führen. Deren Organismus ist im Winter zu sehr auf eiweißarmes, faserreiches Futter ausgelegt, dass Abweichungen davon sogar tödlich enden können.

Rücksicht mit den Tieren

Doch wie kann man Wildtiere im Winter dann unterstützen? „Vorrangig dadurch, dass wir Menschen den Tieren ihre Ruhe gönnen und Abstand halten“, rät das Forstamt. Wanderer, Spaziergänger, besonders in Begleitung von Hunden, Schneeschuhgänger oder Skifahrer sollten stets auf den ausgewiesenen Wegen und Pisten bleiben. Taeger bittet darum: „Geben wir unseren Wildtieren die Chance, dass sie artgerecht und störungsfrei überwintern können.“

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