HARTENSTEIN – Umfangreiche Informationen zum Planungsstand des Vorhaben bezogenen Bebauungsplans mit Grünordnungsplan Nr. 6 „Harnbachmühle“. standen im Mittelpunkt der Augustsitzung des Hartensteiner Gemeinderates.
Diplom-Ingenieur Dieter Blase von der Topos Team GmbH aus Nürnberg erinnerte an die Gemeinderatssitzung vom September 2016, in der nach erfolgter Auslegung die vorgebrachten Anregungen und Äußerungen der betroffenen Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange zur 2. Änderung des Flächennutzungsplans und zum Vorhaben bezogenen Bebauungsplan behandelt worden sind.
Mittlerweile wurden für die damals vorgebrachten Einwendungen in einvernehmlichen Gesprächen mit den tangierten Behörden Lösungen gefunden und diese als Ergänzungen in den Bebauungsplanentwurf eingearbeitet.
Parken und Abwasser
Knackpunkt war unter anderem die Verkehrserschließung, die nun ausschließlich über den Mühlenweg von Rupprechtstegen aus geplant ist. Oberhalb der Kläranlage ist zudem eine Reihe von Parkplätzen vorgesehen. Die derzeitige direkte Zufahrt von der Staatsstraße aus sei „2. Rettungsweg“, für den normalen Verkehr dann gesperrt. Die Abwasserbeseitigung wird über einen Anschluss an die Druckleitung aus Richtung Enzendorf erfolgen.
Die Kläranlage – deren Sanierung wurde vergangenen Herbst beschlossen – reicht für die Aufnahme der Abwässer (errechnete Bedarfszahl 44 EW-Richtwerte). Zudem liegen die (positiven) Gutachten für Arten-, Hochwasser- und Immissionsschutz (Steinbruch, Straße, Bahnlinie) liegen vor. Ein am Harnbach neu einzubauendes Mühlrad soll der Stromerzeugung dienen.
Auf dem seit 2009 im Besitz des Vereins Mühlenkraft befindlichen Areal sollen Schritt für Schritt eine Reihe von Gebäuden entstehen, beginnend 2020 mit einem Badehaus mit Dusche, Toiletten und Pflegeraum, ab 2021 mit Werkstatt, Baumhäusern, Zeltwiesenhaus und dem Aufstellen der Bauwagen für barrierefreie Übernachtungsmöglichkeiten. Für ein Bildungshaus „Harnbachmühle“, so der Planer, der größte Brocken des gesamten Projekts, bestehe noch keine gesicherte Finanzierung.
Als „Fahrplan“ schlug Blase vor, der Gemeinderat möge im September den Auslegebeschluss mit Beteiligung der Träger öffentlicher Belange fassen, zur Jahreswende die eingegangenen Stellungnahmen behandeln und sich als Ziel für den Satzungs- und Feststellungsbeschluss das erste Quartal 2020 setzen.
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Zusammenfassend wurden in den aktuellen Bebauungsplanentwurf die Projektideen und Konzepte („Natürliche Inklusion“) von Mühlenkraft eingearbeitet. Für Bürgermeister Werner Wolter „ein schwieriger und langwieriger Weg, um allen Seiten gerecht zu werden“. Denn erste Entwürfe über die Nutzung und Bewohnbarkeit des erstmals 1419 als bewohnt erwähnten Ortsteils gab es bereits vor über zehn Jahren.
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