HARTENSTEIN – An einem „Runden Tisch“ beim Landratsamt mit allen dort tangierten Dienststellen, der Gemeinde sowie dem Antragsteller „Mühlenkraft e.V“ sollen die Probleme mit den Bauplanungen an der Harnbachmühle beseitigt werden. Des Weiteren beschäftigte sich der Gemeinderat Hartenstein in seiner Märzsitzung mit der Ersatzbeschaffung eines Gemeindemobils, der Auftragsvergabe zum Breitbandausbau und der Gewährung des Qualitätsbonus plus für das Haus der Kinder.
Es bestehe Klärungsbedarf, so Bürgermeister Werner Wolter bei der Vorstellung von drei Bauanträgen des Vereins Mühlenkraft e.V. auf dessen Areal Harnbachmühle. Ein Antrag bezog sich auf die bereits verwirklichte Errichtung von drei Holzpavillons; allerdings stehen diese im Landschaftsschutzgebiet. Ein zweiter sieht die Schaffung von provisorischen Parkflächen nahe dem Rupprechtstegener Klärbecken vor, über 400 Meter Fußweg von der Mühle entfernt.
Ausführlich debattiert wurde der Bauantrag zur Umnutzung des Erdgeschosses der 2010 errichteten Fachwerkscheune zu einer „Dorfwirtschaft“ mit Küche zur Verpflegung der Betreuten. Das Gebäude sei komplett aus Holz gebaut, dennoch fehle jegliches Brandschutzkonzept, so der Bürgermeister, auch mit Blick auf Übernachtungen im 1. Obergeschoss. Weiterhin sei die Abwasserentsorgung nicht geregelt, derzeit fehle sogar der Wasseranschluss.
Ein gewichtiges Argument, warum er bei Betrachtung der Gesamtsituation den Anträgen nicht zustimmen könne, sei die problematische Zufahrt, die sich in einer unübersichtlichen Kurve befände. Auch würden Besucher auf dem gegenüber an der Auffahrt zum Steinbruch liegenden Parkplatz ihre Fahrzeuge abstellen und zu Fuß diese gefährliche Straßenstelle überqueren. Hier und beim Brandschutz sehe er eine Gefahr für alle Besucher, Dauergäste und Vereinsmitglieder.
In der Diskussion wurde auf die auch heuer wieder geplanten zahlreichen Veranstaltungen hingewiesen und die Frage aufgeworfen, was kommt danach. Vernünftige Lösungen könnten nur in gemeinsamen Gesprächen gefunden werden, deshalb verschob das Gremium die Zustimmung zu den Bauträgen.
Genehmigt wurde dagegen ein Antrag auf Rückbau eines außerhalb des Werksgeländes der Firma Eckart stehenden Containers. Bejaht wurde auch der geänderte Bauplan (Bauherr Gemeinde Hartenstein) für einen Anbau in Richtung Bahnhofsgebäude an den Rastwaggon in Rupprechtstegen. Das gut sieben mal sieben Meter große Gebäude soll die Küche, Lager- und Technikräume aufnehmen. Durch die Auslagerung des Küchenbereichs entstehen zusätzliche Sitzplätze im „Rast-Waggon“, einem beliebten Einkehrtreff für Touristen und Einheimische.
Wie aus zahlreichen Gemeinderatssitzungen aus der Region berichtet, bietet der Freistaat einen „Qualitätsbonus plus“ für die Qualitätsverbesserung im Bereich Kindertageseinrichtungen an. Das heißt der derzeitige Basiswert pro Regelkind (20 Std./Woche) wird von 982,06 um 53,69 Euro unter der Voraussetzung aufgestockt, dass die Kommune einen Förderanteil in gleicher Höhe bereitstellt und zur Qualitätsverbesserung einsetzt. Der Begriff „Qualität“ sei zwar in dem staatlichen Schreiben nicht definiert, doch wolle man mit der Gewährung den Anstellungsschlüssel verbessern und die sowieso gute Ausstattung des Hauses für Kinder weiter optimieren.
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VG-Geschäftsstellenleiter Ralph Haberberger erläuterte das weitere Vorgehen beim Breitbandausbau. Nach der Bestandserfassung (eine Analyse der vorhandenen Breitbandversorgung aller Ortsteile ist auf www.hartenstein-mfr.de zu finden) folgt nun die Markterkundung für das Gemeindegebiet mit Ausnahme des Ortes Hartenstein. Hier liegt ein Angebot der Telekom vor, die Ortschaft eigenwirtschaftlich auszubauen (Bandbreite Down-/Upload mind. 30 Mbit/s). Ansonsten wurde der Auftrag für die Begleitung des Förderungsprogramms an ein Planungsbüro vergeben.
Ende Februar kam es bei einem Verkehrsunfall bei Edelsfeld zu einem Totalschaden am Gemeindemobil, wobei der Fahrer unverletzt blieb. Der Schaden wird in Höhe des Anschaffungspreises von 38.200 Euro durch die Vollkasko-Versicherung ersetzt. Der Gemeinderat beschloss deshalb eine Ersatzbeschaffung des gleichen Fahrzeugtyps einschließlich einiger Zusatzausstattungen in Höhe von 1500 Euro.