Gemeinderatssitzung Hartenstein

Mühlenkraft ist einen Schritt weiter

Die Harnbachmühle soll zu einem „integrativen Ort der Bildung, Arbeit und Entwicklung für Menschen mit und ohne Behinderung“ werden. | Foto: S. Fuchs2016/09/7441835.jpeg

HARTENSTEIN – In seiner Septembersitzung hat sich der Hartensteiner Gemeinderat ausschließlich mit der Harnbachmühle befasst.

Nach Erörterung der von Planer Dieter Blase erarbeiteten Vorschläge zu den eingegangenen Stellungnahmen stimmte der Gemeinderat geschlossen dessen Erwiderungen zu. Gemeinsam mit den Bauleitplänen werden diese nun dem Landratsamt zugeleitet. Die Aufstellung eines Bebauungsplans für ein Sondergebiet für soziale Zwecke wurde erforderlich, um in dem sensiblen Bereich am Rand der Pegnitzauen eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten. Im Flächennutzungsplan soll der Bereich künftig als „Gemeinbedarfsfläche für soziale Zwecke“ dargestellt werden.

Verkehr und Abwasser
Weder von den Nachbargemeinden noch von Privatpersonen seien Einwendungen gegen die Planungen vorgebracht worden, so Bürgermeister Werner Wolter. Die 14 Behörden und Träger öffentlicher Belange, die eine Stellungnahme abgegeben hatten, würden dem Vorhaben grundsätzlich zustimmen. Teils erhebliche Bedenken gebe es allerdings bei der Verkehrserschließung und der Abwasserbeseitigung, deren Lösung vor einer Fortsetzung des Verfahrens geklärt werden müssten.

So lehnt die Untere Straßenverkehrsbehörde die Anbindung der Harnbachmühle an die Staatsstraße 2162 ab, weil sie nicht den Anforderungen entspreche. Die Einmündung liege außerorts in einer lang gezogenen, unübersichtlichen Kurve. Selbst bei Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit auf 70 km/h würde die Sichtweite für einbiegende Verkehrsteilnehmer nicht ausreichen. Eine kostenaufwendige Linksabbiegespur erscheine nicht sinnvoll, weil im Pegnitzgrund kein ausreichender Parkraum für den zu erwartenden Besucherverkehr geschaffen werden könne. Die direkte Anbindung an die Staatsstraße soll also vollständig gesperrt werden. Der im Besitz von Mühlenkraft befindliche Schotterweg, so der Vorschlag des Planers, soll als öffentliche Zufahrt (mit Schranke) nur noch als Rettungsweg für Feuerwehr, Notarzt oder als Bedarfszufahrt für Servicefahrzeuge dienen.

Grundsätzlich befürwortet wird die verkehrliche Erschließung der Harnbachmühle über den innerörtlichen Mühlenweg in Rupprechtstegen. Unabhängig von der aktuellen Entwicklung an der Harnbachmühle beabsichtigt die Gemeinde Hartenstein seit längerem den Ausbau dieser nur drei Meter breiten Straße (sie ist einzige Zufahrt zum Senioren- und Pflegezentrum) bis auf Höhe Kläranlage, wo oberhalb Parkplätze für die Mühle entstehen sollen.

Ein weiterer „Knackpunkt“ ist die Abwasserentsorgung. Als Lösungen bieten sich ein Anschluss an das kommunale Abwassersystem an oder die Errichtung von Kleinkläranlagen vor Ort. Zwar hat der Planer in seiner Projektierung den Anschluss vorgesehen, doch muss erst die in Auftrag gegebene Überrechnung der Anlage Rupprechtstegen abgewartet werden. Sollten deren Kapazitäten nicht ausreichen, müsste der Verein Mühlenkraft die zweite Alternative wählen. Wolter betonte jedoch, dass für eine dauerhaft bessere Auslastung die Kläranlage in den nächsten Jahren sowieso auf den neuesten technischen Stand gebracht werden müsse. Erforderlich, so das Kreisbauamt, sei zudem ein Schall-schutzgutachten. Darin müssten die vom benachbarten Steinbruch und die vom Straßen- und Schienenverkehr ausgehenden Lärmimmissionen berechnet werden.

Bis ins 15. Jahrhundert
Grundsätzliche Bedenken kamen lediglich von der Regierung von Mittelfranken als höhere Landesplanungsstelle. Das Vorhaben stehe dem Ziel der Raumordnung, eine Zersiedelung der Landschaft zu vermeiden, entgegen. Diese Einwendungen wurden jedoch zurückgewiesen, weil die vorliegende Bauleitplanung keine neue Siedlung im Außenbereich begründet. Es gehe vielmehr um „die Revitalisierung leer stehender Bausubstanz“. Die Besiedelung von Harnbach lasse sich bis ins 15. Jahrhundert zurückverfolgen.


In der Erwiderung zu diesen Bedenken heißt es, dass „die konsequente planungsrechtliche Absicherung der sozialen Nutzung mit Schwerpunkt Inklusion erklärter Wille von Gemeinde und Landratsamt“ seien. Die beabsichtigte Form der Naturerfahrung und Begegnung von Behinderten und Nichtbehinderten liefere einen wichtigen Beitrag zur „Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“.

Insgesamt werde der Ausbau behutsam und unter Ausnutzung der vorhandenen Infrastruktur erfolgen. Letztlich stehe im Widerspruch zu den Einwänden der Landesplanungsbehörde, dass bereits nicht unerhebliche Fördermittel unter anderem von Seiten des Freistaates und der EU für das geplante Projekt geflossen seien.

Nach den noch ausstehenden Gutachten zum Immissions- und Hochwasserschutz sowie zum Verkehr sollte einer Weiternutzung des historischen Mühlenstandorts für den Verein Mühlenkraft – er hat das 21 Hektar große Areal 2009 erworben — als einen „integrativen Ort der Bildung, Arbeit und Entwicklung für Menschen mit und ohne Behinderung“ nichts mehr im Wege stehen.

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