REGION – Immer wieder hat die Bundespolizei in den vergangenen Tagen Menschen kontrolliert, die sich auf dem Rückweg von Tschechien befanden. Viele von ihnen hatten in Deutschland nicht zugelassene Feuerwerkskörper gekauft. Nun klären die Beamten auf, was erlaubt ist und was nicht.
Drei junge Männer nahmen am Wochenende um den 10. Dezember den weiten Weg aus Österreich in Kauf um sich in grenznahen Märkten in Tschechien einzudecken, meldet die Bundespolizeiinspektion Waidhaus. Neben weiteren illegalen Sachen fanden die Beamten im Kofferraum des Wagens außerdem 13 Kilogramm erlaubnispflichtige Pyrotechnik. Überbieten konnte das am selben Wochenende ein 21-Jähriger aus der Schweiz: Er hatte in der gleich 45 Kilogramm Feuerwerkskörper im Gepäck.

Am Samstag, 19. Dezember, kontrollierten Polizisten außerdem einen deutschen Pkw am Grenzübergang Waldsassen. Neben anderen verbotenen Dingen (ein Butterflymesser und Marihuana) stellten die Beamten auch 57 Kilogramm Pyrotechnik sicher. Das sind nur drei der zahlreichen Polizeimeldungen der vergangenen Tage.
Kategorien der Pyrotechnik
Die Bundespolizei nimmt sie zum Anlass, um zu erklären, auf was man beim Kauf von Feuerwerk achten sollt und wann die Einfuhr und der Umgang damit sogar verboten ist.
Feuerwerkskörper und pyrotechnische Gegenstände werden in vier Kategorien eingeteilt, erklären die Beamten in einer Mitteilung. Diese Kategorien seien auf den Gegenständen auch abgebildet.
Keine Kennzeichnung, keine Erlaubnis
Die Kategorie F1 und F2 zeichnet erlaubnisfreie Pyrotechnik aus. Das können zum Beispiel Tischfeuerwerke, kleinere Böller und Raketen sein. Wer Pyrotechnik aus den Kategorien F3 und F4 kaufen und nach Deutschland einführen möchte, braucht dafür allerdings eine behördliche Genehmigung hinsichtlich des Umgangs mit den Raketen und Böllern. Erlaubte Feuerwerksartikel besitzen zudem eine Registriernummer und eine CE- Kennzeichnung. Feuerwerkskörper mit fehlender Kennzeichnung seien in Deutschland grundsätzlich verboten, so die Bundespolizei.
Kontrolle und Sicherheit
Ein Grund dafür ist auch die Sicherheit, denn legale Feuerwerkskörper werden durch die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung in einem aufwendigen Prozess überprüft. Zu hohen „Sprengladungen“ und ein unerwünscht frühzeitiges Detonieren der Böller und Raketen werde somit laut Bundespolizei vorgebeugt“. Ungekennzeichnete Feuerwerksartikel hingegen würden in der Regel nicht überprüft. Um Verletzungen beim Abbrennen der Kracher und Böller zu verhindern, warnt die Bundespolizei ausdrücklich vor dem Umgang mit illegalen Feuerwerkskörpern.