NÜRNBERGER LAND – Der bayerische Landtag hat die Novelle des Feuerwehrgesetzes verabschiedet: Als feuerwehrpolitischer Sprecher der CSU-Fraktion hat der heimische Landtagsabgeordnete Norbert Dünkel die Gesetzesänderung maßgeblich mitgestaltet, teilt er in einer Pressemeldung mit.
In der Gesetzesnovelle wurde die Anhebung der Altersgrenze für den aktiven Feuerwehrdienst festgelegt: Statt mit 65 endet der Dienst künftig erst mit dem gesetzlichen Renteneintrittsalter – aktuell 67 Jahre. „Damit tragen wir der gestiegenen Lebenserwartung und der Fitness vieler älterer Feuerwehrkameraden Rechnung. Wer fit ist und weiter mithelfen möchte, soll das auch dürfen“, so Dünkel.
Dünkel: Zeichen der Wertschätzung
Auch gibt es fortan eine Entschädigung für Ausbilder auf Standort- und Kreisebene: Das sei laut Dünkel ein wichtiges Zeichen der Wertschätzung für diejenigen, die ihre Freizeit in die Ausbildung anderer investieren. Zudem wurden Datenschutz und rechtliche Klarheit bei Bildaufzeichnungen durch Drohnen oder Löschroboter verbessert. Auch eine Neuregelung bei eCall-Notrufen wurde beschlossen: Zukünftig gibt es eine eindeutige Rechtsgrundlage für den Kostenersatz bei Fehlalarmen durch automatische Notrufsysteme.
Dünkel abschließend: „Die Gesetzesnovelle ist nicht nur ein rechtlicher Fortschritt – sie ist ein Zeichen des Respekts für unsere Feuerwehrkameradinnen und -kameraden. Ich danke allen, die sich mit großem Engagement in unseren Feuerwehren einsetzen. Ihr verdient nicht nur unseren Dank, sondern auch die besten Rahmenbedingungen.“