Feuerwehrgesetz

Stärkung der Freiwilligen Feuerwehren: Landtag beschließt umfassende Reformen

Symbolfoto | Foto: @adobe.com/Von Mario Hoesel2024/09/Anschnitt_AdobeStock_171067369-scaled.jpg

NÜRNBERGER LAND – Der Bayerische Landtag hat über entscheidende Änderungen am Bayerischen Feuerwehrgesetz beraten. Die Reformen zielen insbesondere auf die Stärkung der Freiwilligen Feuerwehren im Freistaat ab. Der heimische CSU-Landtagsabgeordnete Norbert Dünkel, zugleich Sprecher für Feuerwehren, begrüßte die Neuerungen in seiner Landtagsrede und betonte deren Bedeutung für die Zukunft des ehrenamtlichen Engagements.

Eine der zentralen Änderungen ist die Anhebung der Altersgrenze für den aktiven Feuerwehrdienst auf künftig 67 Jahre und damit die Koppelung an den allgemeinen Renteneintritt. „Damit sichern wir das enorme Erfahrungspotenzial erfahrener Feuerwehrkameraden und stärken zugleich die Einsatzbereitschaft vor Ort“, so Dünkel in seiner Rede im Bayerischen Landtag. Diese tragfähige und praxisnahe Lösung CSU sei nach intensiver Abstimmung mit den Verbänden gefunden worden. „Wir stärken unsere Feuerwehren und stehen fest an der Seite all jener, die seit Jahrzehnten Tag und Nacht für unsere Sicherheit im Einsatz sind. Besonders kleinere Wehren – wie sie bei uns im Nürnberger Land zahlreich vertreten sind – profitieren spürbar von den neuen Regelungen. Das wurde mir in zahlreichen Gesprächen mit Feuerwehrkameradinnen und -kameraden im Landkreis immer wieder deutlich gemacht“, betonte Dünkel.

Finanzielle Entschädigung

Ein weiterer Reformbaustein sieht vor, dass Landkreise künftig Ausbildern eine finanzielle Entschädigung zahlen können. Diese Regelung soll insbesondere in ländlichen Regionen die Ausbildungsmöglichkeiten verbessern und dabei helfen, das Ausbildungsniveau bayernweit zu sichern. „Gut ausgebildete Feuerwehrleute sind die Basis für einen erfolgreichen Einsatz – deshalb müssen wir hier gezielt ansetzen“, so Dünkel. Künftig können Feuerwehrvereine zudem Alters- und Ehrenabteilungen einrichten, in denen Kameradinnen und Kameraden auch nach Erreichen der Altersgrenze weiterhin unterstützend tätig sein können – etwa in der Ausbildung oder bei der Gerätewartung.

Ihre Tätigkeiten werden dabei dem gesetzlichen Versicherungsschutz unterstellt. So soll sichergestellt werden, wertvolle Erfahrung zu erhalten und die aktive Mannschaft zugleich zu entlasten. Ein weiteres Novum ist die gesetzliche Grundlage für den Einsatz moderner Technologien wie Drohnen und Löschrobotern. Außerdem wird es künftig möglich sein, einen zweiten stellvertretenden Kommandanten zu berufen – ein wichtiger Schritt zur Entlastung der Führungskräfte und für eine nachhaltige Strukturentwicklung innerhalb der Feuerwehren.

Um Feuerwehren vor unnötigen Einsätzen zu schützen, sieht die Gesetzesnovelle auch die Möglichkeit für Kommunen vor, bei Fehlalarmen durch automatische Notrufsysteme wie E-Call oder Hausnotrufsysteme künftig Kostenersatz zu verlangen. Dies soll nicht nur Einsatzkräfte entlasten, sondern auch für mehr Effizienz im Alarmierungswesen sorgen. „Diese Reformen sind ein klares Bekenntnis zur Bedeutung unserer Freiwilligen Feuerwehren. Sie schaffen moderne Rahmenbedingungen, entlasten die Ehrenamtlichen und würdigen ihr unschätzbares Engagement“, so Dünkel.

Auch Freie Wähler sind zufrieden

Auch der Laufer Landtagsabgeordnete Felix Locke von den Freien Wählern freut sich über die Reformen und reklamiert den Erfolg für seine Partei: „Als Freie Wähler haben wir großen Wert auf eine praxisnahe, unbürokratische und tragfähige Lösung gelegt – und genau das nun erreicht.“

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