Bedrohte Naturidylle

Der Bayerische Streuobstpakt gibt bis zu 45 Euro für jeden neu gepflanzten Baum

Der Bayerische Freistaat fördert die Anschaffung und fachgerechte Pflanzung eines Obstbaums. Der muss allerdings bestimmten Kriterien entsprechen.
Der Bayerische Freistaat fördert die Anschaffung und fachgerechte Pflanzung eines Obstbaums. Der muss allerdings bestimmten Kriterien entsprechen. | Foto: StMELF2024/09/Streuobstpakt_StMELF_Maria_Gruber.jpg

NÜRNBERGER LAND – Die Streuobstwiesen-Idylle ist bedroht. Der Bayerische Streuobstpakt will hier Abhilfe schaffen und gibt bis zu 45 Euro für jeden neu gepflanzten Baum. Die Förderung können auch Hobbygärtner und Städter in Anspruch nehmen.

Auf Streuobstwiesen wachsen Bäume verschiedenster, meist alter Obstsorten. Dazwischen summen Bienen und andere Insekten. Auch Vögel wie der Wiedehopf finden hier optimale Lebensbedingungen. Doch die Bilderbuch-Idylle ist bedroht: Die ökologisch wertvollen Kulturlandschaften zählen heutzutage zu den am stärksten gefährdeten Biotopen Mitteleuropas. Der Bayerische Streuobstpakt setzt sich deshalb für den Erhalt der traditionellen Form des Obstanbaus ein. Wer das unterstützen will, kann eine Patenschaft übernehmen oder Geld für einen neuen eigenen Baum erhalten – und das ist auch was für Hobbygärtner und Städter.

Der Freistaat zahlt bis zu 45 Euro für die Anschaffung und fachgerechte Pflanzung eines Baums, der den Förderkriterien entspricht. Eine Stammhöhe von mindestens 1,40 Meter muss er beispielsweise haben und auf einer bestimmten Unterlage veredelt sein. Apfel, Birne, Pflaume, Kirschen und Walnuss sind akzeptiert – Maulbeere, Esskastanie, Eberesche, Vogelkirsche und andere ebenso. Ausgeschlossen dagegen sind zum Beispiel die aus Supermärkten bekannten Sorten wie Braeburn, Gala, Golden Delicious und Co.

Von der Baumschule in den Garten

Sobald die Förderung für einen eigenen Baum über einen Sammelantrag beim Obst- oder Gartenbauverein, bei einem Naturschutzverband oder in der Kommune genehmigt wurde, geht es in die Baumschule und dann in den Garten. Zuvor sollte sich aber jeder Baumfreund ehrlich mit dem zur Verfügung stehenden Platz und der eigenen Motivation befassen, heißt es dazu in der Pressemeldung des Bayerischen Streuobstpakts. Denn ein Apfel- oder Birnenbaum braucht nicht nur viel Raum für die ausladende Krone, sondern auch aufwändige Pflege.

Eine schlankere und pflegeleichtere Alternative ist etwa die Vogelbeere, auch Eberesche genannt. Sie ist frosthart, mag es hell und ist eher anspruchslos, was den Boden angeht. Ihre leuchtend roten Beeren gehören übrigens botanisch gesehen zu den Apfelfrüchten und bleiben oft bis in den Winter hinein am Baum – zum Vorteil für Specht, Kleiber, Buchfink und Meise.

Auch für Menschen sind die Früchte entgegen dem Klischee genießbar und dank des hohen Vitamingehalts sogar sehr gesund. Roh können sie Bauschmerzen verursachen, aber gekocht und zu Gelees, Likören oder Marmeladen verarbeitet, sind sie ein Genuss. Wer keinen eigenen Garten hat und sich dennoch engagieren möchte, kann Pate für eine Streuobstwiese werden.

Der Bayerische Streuobstpakt ist ein verbindliches Abkommen zwischen der Bayerischen Staatsregierung, vertreten durch das Bayerische Landwirtschafts- und das Bayerische Umweltministerium, und acht engagierten Verbänden. Ziel ist es, neben dem Erhalt des bereits stark dezimierten Streuobstbestands bis 2035 eine Million zusätzliche Streuobstbäume in Bayern zu pflanzen.

Info: Weiteres unter www.bayern-streuobstpakt.de

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