NÜRNBERG — Seit fast 47 Jahren sitzt er in Haft, fünf Tote und die Verurteilung wegen fünffachen Mordes trennen ihn von uns – doch jetzt fordert das Bundesverfassungsgericht, Hans B. (Name geändert), den Mann, der als „Mittagsmörder“ bekannt wurde, freizulassen.
Hans B. könnte wieder ein Verbrechen begehen, ihn auf freien Fuß zu setzen, widerspricht dem „Sicherheitsinteresse der Allgemeinheit“ – so formulierte der 2. Strafsenat des Oberlandesgerichts Nürnberg noch im August 2010. Schon damals hielt B. seinen traurigen Rekord, war in Bayern derjenige, der am Stück am längsten hinter Gittern saß. Er will in der Statistik „lebenslänglich“ nicht mehr mitgezählt werden. Er legte Verfassungsbeschwerde gegen den Nürnberger Richterspruch ein – und nun wird für ihn nach einem Weg in das, was wir Freiheit nennen, gesucht werden müssen.
Doch wie wird der inzwischen 71-Jährige außerhalb der Gefängnismauern sein Leben bewältigen? Wo soll er leben, mit wem Kontakte pflegen, wie eventuelle Konflikte bewältigen?
Als Hans B. noch steckbrieflich gesucht wurde, war er Student der Wirtschaftswissenschaften, Konrad Adenauer amtierte in seinem letztem Jahr als Bundeskanzler, Telefone hatten noch Wählscheiben, die kreisfreien Städte wie Hilpoltstein, Hersbruck, Parsberg, Uffenheim oder Dinkelsbühl duften vor der Gebietsreform noch eigene KFZ-Kennzeichen ausgeben. Ludwig Erhard kam als Mann des Wirtschaftswunders an die Macht – und die Nürnberger Polizei jagte unter anderem im Hersbrucker Land den Mittagsmörder. Am 27. Juli 1967 wurde er zu „lebenslangem Zuchthaus“, wie es damals hieß, verurteilt.
Fast fünf Jahrzehnte saß er im Gefängnis, spielte dort Geige und sang im Chor. Er engagierte sich in der Gefangenenmitverantwortung und las unter anderem Immanuel Kant und Arthur Schopenhauer. Lockerungen wie Freigang oder Urlaub hat B. nie bekommen – ein „enormer Kulturschock“, wie ein Anstaltspsychologe formulierte, ist nach so langer Haft zu erwarten. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ergeben sich die Grenzen eines möglicherweise lebenslangen Freiheitsentzuges vor allem aus dem Übermaßverbot.
Es verlangt, dass das Spannungsverhältnis zwischen dem Freiheitsanspruch des Verurteilten und dem Sicherungsbedürfnis der Allgemeinheit gewahrt wird. Doch Hans B. wird das Gefängnis trotz seiner erfolgreichen Verfassungsbeschwerde nicht von heute auf morgen verlassen. Der Fall wurde an das Oberlandesgericht Nürnberg zurückverwiesen, ein Termin für das Verfahren ist noch nicht anvisiert.
Erst ist noch eine Stellungnahme der Justizvollzugsanstalt Straubing, dort sitzt Hans B., gefragt und auch ein weiteres Gutachten wird zwingend benötigt – ein Psychologe muss erläutern, wie die Entlassung Schritt für Schritt vorbereitet werden kann. Wie wird er betreut, welche Hilfen braucht er? Geklärt werden muss auch, wie er überwacht werden kann.
Fünf Jahre lang war B. stehlend, raubend und mordend unterwegs, er kam meist, wenn die Glocken um 12 Uhr läuteten. Im September 1962 brachte er den Sparkassen-Leiter im Schwarzenbrucker Ortsteil Ochenbruck um und raubte 3060 Mark für ein neues Auto. Zehn Wochen später erschoss er – wieder um zwölf Uhr mittags – in der Sparkassenfiliale in Neuhaus erneut einen Mann. Am 29. März 1963 tötete er, nur wenige Minuten nach zwölf Uhr, die Inhaberin eines Waffengeschäftes und deren Sohn. Als Tatwaffen wurden zwei Walther-Pistolen ermittelt, deren Verfeuerungsspuren kannte die Kripo bereits. Am 1. Juni 1965 erschoss er in Nürnberg den Hausmeister eines Kaufhauses. Im Landkreis ängstigten sich die Menschen vor dem Serientäter, der zum „Mittagsmörder“ avanciert war.
In der deutschen Kriminalgeschichte blieb die Jagd auf ihn bis heute einzigartig – der Mittagsmörder füllt mehrere Kapitel in Büchern über Deutschlands bekannteste Serienmörder.
hallo, der mann heißt mit bürgerlichen namen …
// Anm. d. Red.: Laut Pressekodex sollen „im Interesse der Resozialisierung“ bei der Berichterstattung im Anschluss an ein Strafverfahren Namensnennung und Abbildung unterbleiben. Weil juristische Auseinandersetzungen um Persönlichkeitsrechte inzwischen an der Tagesordnung sind, halten wir uns auch daran.
Hahaha, darf ich mal kurz lachen @PZ.
Der Mann hat einen eigenen Wikipedia Eintrag und ihr löscht den Namen aus den Kommentaren. Hahahaha
altmodisch? ja. langweilig? ja. lese ab sofort nur noch
die „amberger zeitung“. punkt.
Nach meiner Meinung ist lebenslänglich, einfach lebenslänglich. Wer einen umbringt gehört Zeit seines Leben ins Zuchthaus. Aber Zuchthaus nicht All.Inkl. Arbeiten für sein Essen und trinken.
Mir schenkts ja auch keiner.
Da haben die Amis kurzen Prozess im Gerichtssaal 600 mit den Massenmördern gemacht.
Der braucht keinen Namen in unserer Gesellschafft. Eine Nummer z.B 0815 reicht bei soeinem aus.
Diese aufs Hirn nauftätowiert.
„The best argument against democracy is a five-minute conversation with the average voter.“ – Winston ChurchillHätte Churchill hier in diesem „Forum“ mitgelesen, würde er den gleichen Rückschluss ziehen.Wirklich traurig, was hier abgelassen wird. Natürlich gehört auch geistiger Dünnschiss zur freien Meinungsäußerung, aber sowas …Schade für eine gute Zeitung, die das ertragen muss.
neili bin i nachts durch die luitpoldstrass grennt no hobi
im geist „ich als ehemoliger king of slop“ den rick deckard
gseen, wie er in die „luitpoldstubn“ nei ganner is und hot
si aff englich a seidla bier kafft… und alle homm glacht…