NÜRNBERGER LAND – „Für die Bürger in den Landkreisen Roth und dem Nürnberger Land ändert sich zum 1. Januar 2024 erst einmal nichts – und auch danach gilt dauerhaft echte Technologieoffenheit“, sagt die FDP-Bundestagsabgeordnete Kristine Lütke. Das grundlegend veränderte Gebäudeenergiegesetz wird unmittelbar nur für Neubaugebiete gelten.
Für alle anderen Gebäude tritt die Gesetzesnovelle erst in Kraft, wenn für ihren Wohnort eine kommunale Wärmeplanung vorliegt. Darin legen Städte und Kommunen bis spätestens 2028 einen Plan vor, wie sie ihre Ressourcen nutzen und welche Optionen vor Ort für klimafreundliches Heizen bestehen werden. „Dadurch stellen wir sicher, dass die Heizung zum Haus passt und nicht umgekehrt. Hauseigentümer sollen weiter selbstbestimmt entscheiden können“, sagt Lütke dazu.
In den parlamentarischen Beratungen hätten die Freien Demokraten das erste Gesetz von Wirtschaftsminister Robert Habeck vom Kopf auf die Füße gestellt, so dass Eingriffe ins Eigentum und weitreichende Verbote ausgeschlossen seien. Das verabschiedete Heizungsgesetz sei nun komplett technologieoffen. Laut Lütke sogar technologieoffener als das vorher geltende Heizungsgesetz der Großen Koalition. „Niemand muss eine funktionierende Heizung ausbauen. Reparaturen bleiben jederzeit möglich“, so Kristine Lütke in einer Stellungnahme weiter.
Die einzige Vorgabe ist, dass gänzlich neu eingebaute Heizungen zumindest das Potenzial haben müssen, 2045 klimaneutral betrieben zu werden. Daher bleiben all diese Optionen möglich. „Jeder kann selbst entscheiden, welche Technik am besten passt.“