HERSBRUCK – Heute ist wohl der bislang heißeste Tag dieses Sommers, mancherorts soll das Thermometer an der 40 Grad-Marke kratzen. Da heißt es, einen kühlen Kopf zu bewahren. So trotzen Sie der Hitze.
Der Tipp ist ebenso alt wie bewährt: Viel trinken! Mindestens zwei bis drei Liter Wasser oder Fruchtschorlen sollten es sein. Brühen und wasserreiches Obst liefern zusätzliche Flüssigkeit. Auch wer bei einer Herzschwäche nicht zu viel Flüssigkeit zu sich nehmen darf, sollte bei Hitze etwas mehr trinken: „Die genaue Menge sollte immer mit dem behandelnden Kardiologen besprochen werden“, rät Prof. Matthias Pauschinger, Chefarzt für Kardiologie an der Nürnberger Paracelsus-Klinik.
Doch auch die feste Nahrung lässt sich den Temperaturen anpassen: Statt weniger großer Mahlzeiten empfiehlt Pauschinger, mehrere kleine Portionen über den Tag verteilt zu sich zu nehmen. Das strenge den Körper bei der Verdauung weniger an.
Gerade bei Senioren gilt es, die Flüssigkeitszufuhr zu überwachen. Hier sind Angehörige und Pfleger in der Pflicht: Ältere Menschen können Flüssigkeitsverluste nur schwer ausgleichen. Daher sollten die Warnsignale des Körpers ernst genommen werden: „Wenn Sie die Haut auf dem Unterarm zusammenkneifen und diese dann nicht gleich wieder zu-rückweicht, kann das ebenso ein Zeichen für Flüssigkeitsmangel sein wie Furchen auf der Zunge oder eine steigende Körpertemperatur“, heißt es in einer Mitteilung des Malteser Hilfsdienstes.
Nicht zu heiß
Unter Arbeitnehmern kommt derweil jeden Sommer die selbe Frage auf: Habe ich einen Anspruch auf Hitzefrei? Die Industrie- und Handelskammer Nürnberg (IHK) meldet dazu, dass die Lufttemperatur in Arbeitsräumen 26 Grad Celsius nach einschlägigen Arbeitsstättenregeln nicht überschreiten darf. Ist die Temperatur außen jedoch höher, darf auch das Innenthermometer etwas mehr anzeigen – sofern der Arbeitgeber eine „Gefährdungsbeurteilung vorgenommen“ hat.
Dennoch: bei über 26 Grad Innentemperatur soll der Arbeitgeber handeln, etwa über Nacht die Räume lüften oder Rollläden herunterlassen. Weiter können Gleitzeitregelungen und Überstundenabbau entsprechend genutzt oder die Kleiderordnung gelockert werden. Auch sollte die Firma passende Getränke bereitstellen. Aber: eine Klimaanlage ist laut IHK nicht vorgeschrieben, Abschirmung vom Sonnenlicht, etwa durch Jalousien, allerdings schon.
Wenn das Thermometer innen über 30 Grad steigt, sollte der Arbeitgeber „wirksame Maßnahmen gemäß Gefährdungsbeurteilung“ ergreifen, sprich die Beanspruchung der Mitarbeiter reduzieren. Bei mehr als 35 Grad ist der Raum laut IHK ohne technische Maßnahmen wie etwa Luftduschen nicht mehr als Arbeitsplatz geeignet. Aber: Konkreten Anspruch auf Hitzefrei gibt es auch dann nicht.