NÜRNBERGER LAND – Der heutige Montag, 4. April, ist der erste Tag, an dem die FFP2-Maskenpflicht beim Betreten von Geschäften und Behörden entfällt. Eigentlich, denn viele Geschäfte, aber auch Behörden halten weiterhin daran fest, so zum Beispiel das Landratsamt Nürnberger Land und viele Rathäuser.
In den meisten Rathäusern und Ämtern fällt ab Montag zwar die 3G-Zutrittsregelung weg, die Maskenpflicht bleibt aber bestehen. Wie einige Einzelhändler, oder Gastronomen, machen die Behörden hier von ihrem „Hausrecht“ Gebrauch.
Wie das Landratsamt Nürnberger Land in einer Pressemitteilung bekannt gibt, müssen Besucher der Behörde in Lauf zwar nun keinen Impf- oder Testnachweis mehr mitbringen, eine Maske ist aber weiterhin Pflicht. Außerdem müssen Bürger auch weiterhin einen Termin vereinbaren.
Kein Termin, keine Maske, kein Zutritt
Als Begründung gibt die Behörde die hohen Inzidenzzahlen und die Meldungen von Krankenhäusern und Schulen über „schwerwiegende Personalausfälle“ an. Ziel sei es, Angestellte und Bürger zu schützen. Deshalb lockere man „nur vorsichtig“, so das Landratsamt. Wer ohne Termin und ohne Maske kommt, erhält keinen Zutritt. Selbes gilt für Besucher des Landratsamts Erlangen-Höchstadt. Auch dort gilt weiterhin Maskenpflicht. Wie die Behörde mitteilt, können aber die Führerschein- und Zulassungsstellen am Vormittag ohne Termin besucht werden.
Maskenpflicht im Rathaus
Auch in den Rathäusern im Nürnberger Land gilt überwiegend Maskenpflicht. „Die Stadtverwaltung macht von ihrem Hausrecht Gebrauch. Zutritt zu den städtischen Häusern hat nur, wer eine FFP2 Maske trägt“, informiert zum Beispiel die Stadt Hersbruck auf ihrer Webseite. Auch in Eckental, Leinburg, Röthenbach, Altdorf, Burgthann und vielen weiteren Gemeinden sind ähnliche Meldungen zu lesen.
Auch Supermärkte, Einzelhändler und Kulturveranstalter handhaben die Regelung unterschiedlich. Die Maske sollte also auch nach dem Wegfall der Tragepflicht weiterhin in der Hand- oder Jackentasche griffbereit bleiben. Außerdem sollten sich Besucher von Kulturveranstaltungen vorab über die geltenden Regelungen des Besuchsortes informieren.
Unterschiede in der Kultur
Das Hersbrucker City-Kino, beziehungsweise der Kick e. V. meldet zum Beispiel, man werde auch künftig die Platzkapazitäten nicht voll ausschöpfen, allerdings bleibt es bei einer Empfehlung eine FFP2-Maske zu tragen und diese „nur zum Trinken kurz abzunehmen“. Anders sieht es aber zum Beispiel im Dehnberger Hof Theater in Lauf aus: „Liebe Gäste, wir haben uns entschieden, bis voraussichtlich Ende April, die Maskenpflicht im Theater beizubehalten“, heißt es dort.