Urteil nach Laufer Beziehungsdrama

Mordprozess: Paar muss lebenslang in Haft

Am letzten Prozesstag im Mordfall Christian B. warten die Angeklagten Michael M. und Sarah D. auf das Urteil der Richter. | Foto: Andrea Beck2020/12/57FEF2B1-B30C-4A6A-9260-F883AF667A55-scaled.jpeg

LAUF/NÜRNBERG – Das Urteil im Fall des ermordeten Christian B. aus Lauf ist gefallen: Die Angeklagten Michael M. und Sarah D. wurden für schuldig befunden und zu lebenslanger Haft verurteilt.

An 22 Verhandlungstagen hatten die Richter am Landgericht Nürnberg/Fürth Zeugen angehört, Chats gelesen und Überwachungsvideos betrachtet, um ein tödlich endendes Beziehungsdrama aufzuklären. Da die Angeklagten Sarah D. und Michael M. bis zuletzt schwiegen, mussten sie ihr Urteil anhand der Indizien fällen.

Die wogen vor allem bei Michael M. schwer. Im Auto des 32-Jährigen hatte die Polizei Blut des Mordopfers gefunden und in seinen Nachrichten an Sarah D. rechtfertigte er die bevorstehende Tat, um sein eigenes Gewissen zu beruhigen. Die Richter sahen seine Schuld als bewiesen an und verurteilten ihn als schuldig des Mordes und der Bereiterklärung zum Mord an Horst D..

Im Falle der Angeklagten Sarah D. waren die Beweise weniger eindeutig. Ihre Nachrichten an ihren Geliebten Michael M. zeigten, dass sie ihn monatelang überredet hatte, gegen ihren Geliebten Christian B. und ihren Ehemann Horst D. vorzugehen. Ob Formulierungen wie „Die beiden müssen weg“ allerdings eine Aufforderung zum Mord waren, mussten die Richter beurteilen.

Laut der Vorsitzenden Richterin Barbara Richter-Zeininger reiche das Lesen einer der Chat-Nachrichten nicht aus, um die Mordabsicht zu belegen, doch aufgrund des Chatverlaufs in Gesamtansicht und des Nachtatverhaltens von Sarah D. hätte die Kammer keinen „vernünftigen Zweifel“ an der Tötungsabsicht der Angeklagten. Sie wurde als schuldig der Anstiftung zum Mord und der versuchten Anstiftung zum Mord verurteilt. Dafür sieht das deutsche Gesetz nur eine einzige Strafe vor: lebenslange Haft.

Gericht folgte dem Staatsanwalt

In seinem Plädoyer hatte der Staatsanwalt Simon Kroier vergangene Woche lebenslange Haft für Michael M. und Sarah D. gefordert. Sarah D. sei intrigant und manipulativ, Michael M. sei ihr hörig gewesen, sagte Kroier. Er sah die Schuld des Pärchens für bewiesen an.

Die Anwälte der Angeklagten hatten auf Freispruch plädiert. Sarah D.s Verteidiger Malte Magold sagte, es gebe keinerlei Beweise, dass ein Mord jemals das Ziel von Sarah D. gewesen sei.


Getötet mit 27 Messerstichen

Am 14. Juli 2019, gegen 7.20 Uhr, entdeckte ein Pilzsammler in einem Waldstück bei Lauf den Leichnam des Christian B. (27). Michael M. hatte ihn erst niedergeschlagen, dann erstochen. Der Körper wies 27 Stichwunden auf, der Täter hatte ihm mit einem unbekannten Gegenstand den Schädel eingeschlagen.

Das Verbrechen steht am Ende einer aus dem Ruder gelaufenen Vierecksbeziehung: Sarah D. (33) stiftete ihren Geliebten Michael M. zu dem Verbrechen an, später sollte Michael M. auch noch ihren Ehemann Horst D. (48) töten.

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