NÜRNBERGER LAND – Für viele Gartenbesitzer heißt es im Herbst: Zeit den Garten aufzuräumen. Denn in den vergangenen Sommermonaten ist die Vegetation regelrecht explodiert. Ab 1. Oktober sind auch radikale Rückschnitte oder das Entfernen von Hecken gesetzlich wieder erlaubt.
Der Landesbund für Vogel- und Naturschutz in Bayern (LBV) bittet, bei der Entsorgung von Grünschnitt einige Regeln zu befolgen. „Wenn Menschen ihre Gartenabfälle im Wald oder an anderen Orten in der Landschaft entsorgen, ist das nicht nur illegal, sondern führt auch zu biologischen Problemen. So können unter anderem gebietsfremde Pflanzen in das bestehende Ökosystem gelangen und heimische Arten verdrängen“, erklärt die LBV-Biologin Dr. Angelika Nelson. Der LBV gibt deshalb Tipps zu verbraucher- und umweltfreundlichen Alternativen.
Einfach weiterverwenden
In den vermeintlichen Abfällen sind wichtige Nährstoffe gespeichert, die dem Ökosystem im Garten durch eine sachgemäße Kompostierung wieder zugeführt werden können. „Mit einem Komposthaufen hat man eine ökologische und preiswerte Alternative zum Kunstdünger und verwandelt seinen Garten in eine Kreislaufwirtschaft“, erläutert Nelson. Der Komposthaufen ist deshalb zentraler Bestandteil eines Naturgartens. Auch die Anlage einer Benjes-Hecke – dabei werden Zweige, Äste und Gehölzmaterial locker aufeinandergeschichtet – oder eines Reisighaufens sind gute Optionen, die vielen Tieren Lebensraum bieten.
Zum Mulchen verwenden
Rasenschnitt, Blätter, abgestorbene Pflanzen und Äste können auch zum Mulchen in Gemüsebeeten, unter Sträuchern, Hecken oder Bäumen verwendet werden. „Durch diese Abdeckung des Bodens mit organischen Materialien bleibt er locker, trocknet weniger schnell aus und ist geschützt vor Erosion bei starkem Regen sowie Frost“, so die Biologin.
No-Gos hingegen sind, Wald entsorgen oder sie zu verbrennen. „Viele Menschen sind sich der Konsequenzen nicht bewusst. Die meisten Waldböden sind von Natur aus nährstoffarm und viele heimische Pflanzen, wie Wald-Wachtelweizen und Preiselbeere, sind daran bestens angepasst. Eine Entsorgung von Gartenabfällen im Wald gleicht einer hoch dosierten Düngung des Bodens. Am Ende wachsen dort nur noch Brennnesseln und Brombeeren und verdrängen Farn- und Blütenpflanzen“, so Nelson.
Mit Gartenabfällen gelangen außerdem auch nicht heimische Gehölze und Stauden in die Natur, die heimische Pflanzen verdrängen, was wiederrum Auswirkungen auf die daran angepassten Tierarten hat. Dazu gehören invasive Arten wie das Indische Springkraut oder der Japanische Staudenknöterich, die sich rasant ausbreiten und bereits vielerorts in Bayern Probleme bereiten.
„Wer sich im Frühling an Maiglöckchen, Buschwindröschen oder Schlüsselblumen am Waldrand erfreut sollte sich bewusst sein, dass schon eine geringe Menge hier abgelagerter Gartenabfälle diese Vielfalt zerstören kann“, sagt die Biologin. Zudem ist die Entsorgung im Wald gesetzlich verboten und kann ein Bußgeld von bis zu 1300 Euro nach sich ziehen.
Schadstoffe und Feinstaub
Der LBV appelliert außerdem an Gartenbesitzer, die Gartenabfälle unter keinen Umständen offen zu verbrennen. „Beim Verbrennungsprozess im Garten werden sehr viele Schadstoffe und Feinstaub freigesetzt. Das liegt daran, dass das Material meistens noch sehr feucht und die Luftzufuhr nicht ausreichend ist“, erklärt Nelson.
Es kommt so zu einer unvollständigen Verbrennung mit sehr starker Rauchentwicklung, die der Umwelt massiv schadet. Zudem: Offnes Feuer kann unter Umständen gefährlich werden, wenn man die Kontrolle darüber verliert.