LBV informiert

Brutzeit: Saison des Heckenschnitts geht zu Ende

Noch bis Ende des Monats dürfen Hecken zurückgeschnitten werden.
Noch bis Ende des Monats dürfen Hecken zurückgeschnitten werden. | Foto: VRD/stock.adobe.com2025/02/AdobeStock_158718737-scaled.jpeg

NÜRNBERGER LAND – Noch ist es draußen vielerorts kalt und ungemütlich, doch der Frühling steht bereits in den Startlöchern. Dann beginnt die Brutzeit vieler Vögel. Um die Tiere in dieser Phase nicht zu stören, appelliert der Landesbund für Vogel- und Naturschutz (LBV), ab März auf den Schnitt von Hecken, Gebüschen und Gehölzen zu verzichten. Wer noch größere Gehölzschnitte vornehmen möchte, sollte das deshalb möglichst schnell tun. „Ab 1. März ist das Schneiden von Hecken und Co. erst einmal gesetzlich verboten und das ist gut so: Im dichten Gestrüpp nisten und brüten viele Singvögel wie Amsel, Rotkehlchen, Gartengrasmücke und Heckenbraunelle. Zudem sind naturnahe Hecken auch ein wichtiger Lebensraum für andere Tiere wie Igel, Spitzmäuse, Erdkröten oder Blindschleichen“, erklärt LBV-Biologin Dr. Angelika Nelson.

Die beste Zeit für eine Heckenpflege sei zur Vegetationsruhe von Oktober bis Februar, bevor im März bereits die ersten Vögel zu brüten beginnen. „Wenn die Hecke während der Brutzeit geschnitten wird, sind die Jungvögel aufgrund fehlender Zweige nicht mehr geschützt und so leichte Beute für Fressfeinde. Außerdem finden die Altvögel keine sicheren Schlafplätze und auch Insekten, die in der Hecke leben, fehlen als wichtige Nahrungsquelle“, betont Nelson.

Verjüngung der Hecke empfohlen

Damit naturnah angelegte Hecken alle Funktionen als Sichtschutz und Lebensraum für Tiere erfüllen, sollten sie laut LBV gepflegt werden. Darunter versteht der Verband eine Verjüngung der Hecke. Denn überaltern die Hecken, tragen sie kaum mehr Früchte, werden innen kahl oder sterben ab. Eine sachgerechte Pflege erfolgt, indem in Abschnitten von 20 bis 30 Metern alle Sträucher der Hecke bis auf wenige Zentimeter Höhe abgeschnitten werden. Wichtig ist es, eine Heckenreihe nicht komplett zu entfernen. Stattdessen sollten Heckenabschnitte im Wechsel stehen bleiben, damit ein Teil des Lebensraums immer vorhanden bleibt. „Nicht fachgerecht ist auch der Einsatz von Geräten, die Äste und Zweige nicht sauber abschneiden, sondern regelrecht zerfetzen. Das schadet den Sträuchern“, erklärt Nelson.

Um der Natur nicht zu schaden, sollten Gartenbesitzer außerdem einige Regeln bei der Entsorgung des Schnittguts beachten. Wenn Menschen ihre Gartenabfälle im Wald oder an anderen Orten in der Landschaft entsorgen, sei das nicht nur illegal, sondern führe in manchen Fällen auch zu biologischen Problemen. „So können unter anderem gebietsfremde Pflanzen in das bestehende Ökosystem gelangen und heimische Arten verdrängen. Wer sich im Frühling an Maiglöckchen, Buschwindröschen oder Schlüsselblumen am Waldrand erfreut, sollte sich bewusst sein, dass schon eine dünne Schicht hier abgelagerter Gartenabfälle diese Vielfalt zerstören kann“, sagt Nelson. Der LBV empfiehlt, Grünschnitt auf dem Kompost im eigenen Garten zu entsorgen. Auch die Anlage einer Benjes-Hecke – dabei werden Zweige, Äste und Gehölzmaterial locker aufeinandergeschichtet – sei eine gute Option.

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