FEUCHT – Noch immer befinden sich die Hundewelpen aus dem illegalen Tiertransport (wir berichteten) in der Quarantänestation des Feuchter Tierheims. Etwa 15.000 bis 20.000 Euro hat die Einrichtung bereits in die Genesung der Collies und Leonberger investiert. Nun verweigert das Veterinäramt Schweinfurt die Übernahme der Kosten.
Herbert Sauerer ist wütend. „Es sieht so aus, als versuche man, die Kosten auf die karitativen Tierschützer abzuwälzen“, sagt der Vorsitzende des Feuchter Tierheims. Die 78 Hundewelpen verschiedenster Rassen wurden auf die Tierheime Schwebheim, Coburg, Lichtenfels, Wunsiedel, Kitzingen, Frankfurt/Main und Feucht verteilt. Das Veterinäramt des Landratsamtes Schweinfurt ordnete laut Deutschem Tierschutzbund nach Aufhebung der staatsanwaltschaftlichen Beschlagnahme eine Quarantäne für alle Tiere an. Nun will es für die Unterbringung in den Tierheimen jedoch nicht zahlen.
Wochenlange Intensivbetreuung
„Gibt es eine behördliche Anordnung, muss derjenige zahlen, der sie erlässt“, so Sauerer. Sein Tierheim hat alle Kosten bis zum 4. August in Rechnung gestellt – erfolglos. „Nachdem wir gemerkt haben, dass sie nicht zahlen wollen, haben wir die nächste Rechnung erst gar nicht weggeschickt“, meint Sauerer. Insgesamt beläuft sich die Summe mittlerweile nach Angaben Sauerers auf 15.000 bis 20.000 Euro.
Denn die Leonberger – ein Welpe starb bereits –, die immer noch den Parvovirose-Erreger in sich tragen, waren wochenlang in der Tierklinik untergebracht und bekamen dort eine Intensivbetreuung. Insgesamt verstarben bisher neun der 78 Welpen. Unterbringung und Tierarztkosten für die übrigen Vierbeiner in den sieben Tierheimen verschlangen bisher etwa 60.000 Euro. Der Deutsche Tierschutzbund fragt sich, warum das Landratsamt nicht zahlen will. „Das Verhalten der Behörde ist inakzeptabel. Das Veterinäramt muss die Unterbringung der rechtswidrig transportierten Tiere sicherstellen“, sagt Andreas Brucker, Präsidiumsmitglied des Landesverband Bayern im Deutschen Tierschutzbund, in einer Pressemitteilung. Er versteht nicht, warum sich die Behörde quer stellt. Bereits mehrfach habe er mit dem Landratsamt Kontakt aufgenommen. Dort antworte man entweder überhaupt nicht auf seine Fragen oder es seien Antworten zurückgekommen, die nichts mit der Fragestellung zu tun hätten.
„Das Landratsamt nimmt billigend in Kauf, dass die an der Rettung beteiligten Vereine und Tierheime möglicherweise in die Insolvenz gehen müssen, wenn sie die anfallenden Kosten nicht mehr leisten können“, so Brucker. „Die Kosten steigen jeden Tag um die Summe der Unterbringung und die Tierarztkosten“, sagt Brucker im Gespräch mit dem Boten. Es sei Pflicht der Behörden, den Tierschutz zu fördern. Bisher habe die Staatsanwaltschaft erste Rechnungen bezahlt.
Amt weist Vorwürfe von sich
Das Landratsamt in Schweinfurt weist die Anschuldigungen von sich und sieht sich nicht in der Pflicht, für die Kosten aufzukommen. „Nachdem für die Tiere zum Zeitpunkt nach der Beschlagnahme keine Gefahr mehr gegeben war, bestand weder die Notwendigkeit noch die rechtliche Möglichkeit für das Veterinäramt Schweinfurt tierschutzrechtliche Anordnungen zu treffen, die eine Kostenpflicht erst auslösen könnten.“
Das Fazit des Amtes lautet deshalb: „Infolgedessen sind Forderungen nach Kostenerstattung gegenüber dem Veterinäramt bzw. dem Landkreis Schweinfurt unter Beachtung haushaltsrechtlicher Vorgaben und Zuständigkeiten nicht berechtigt.“ Das schreibt die Pressesprecherin des Landrats-amtes in einer E-Mail. Landrat Florian Töpper war gestern für den Boten für eine Stellungnahme nicht zu sprechen.
Unkosten von bis zu 20.000 Euro sind für das Feuchter Tierheim kein Pappenstiel. „Es ist für uns nicht existenzbedrohend, aber irgendwo muss das Geld ja herkommen. Wir müssen versuchen, die Kosten aus Rücklagen zu refinanzieren oder einen Spendenaufruf starten“, so Sauerer vom Tierheim.
Mit Hunden aus illegalen Welpentransporten hat man in Feucht Erfahrung.
Solche Probleme wie jetzt gab es bislang aber noch nicht. „Bisher haben wir meistens eine Vereinbarung mit dem Veterinäramt getroffen, dass wir die Zahlungen zu einem bestimmten Zeitpunkt bekommen und wir die Tiere dann irgendwann übernehmen“, sagt Sauerer. Im aktuellen Fall sollten er und seine Mitarbeiter die Welpen möglichst frühzeitig übernehmen, um dadurch Kosten abzuwälzen, meint der Vorsitzende.
Da sich das Veterinäramt weigert, die Ausgaben zu tragen, hält er es für sinnvoll, sie vom Transporteur oder Eigentümer einzufordern. Der tschechische Besitzer hat jedoch bereits auf sein Eigentum verzichtet. Zahlt auch der Transporteur nicht, bleibt das Feuchter Tierheim möglicherweise auf den Kosten sitzen.
Der Tierschutzbund hat mittlerweile auch die Abteilung Tierschutz des Ministeriums für Umwelt und Gesundheit eingeschaltet. „Wenn keine Lösung gefunden wird, werden wir den Tierschutzvereinen empfehlen, Klage einzureichen. Dann muss ein Gericht klären, wie sich die Kostenfrage verhält“, so Brucker im Gespräch mit dem Boten. Sauerer und die anderen Mitarbeiter des Feuchter Tierheims scheuen vor dieser Möglichkeit nicht zurück.
