Die komplizierte Kommunalwahl einfach erklärt

Damit die Wahl nicht zur Qual wird

Am 15. März sind die Bürger im Landkreis gefragt. | Foto: Daniel Frasch2020/03/Feucht-Wahlschein-NEU-scaled.jpg

NÜRNBERGER LAND – Nicht nur aufgrund der vier verschiedenen Stimmzettel gilt die Kommunalwahl in Bayern als etwas kompliziert. Wie werden die Stimmen richtig verteilt? Was bedeutet panaschieren und kumulieren? Und wann wird der Stimmzettel ungültig?

Am Sonntag, 15. März, findet in Bayern die Kommunalwahl statt. Alle sechs Jahre werden im Freistaat in den Gemeinden, Städten und Landkreisen die politischen Vertreter neu gewählt. Dabei erhält jeder Wähler vier Stimmzettel. Auf zwei (kleinen) Stimmzetteln werden Bürgermeister und Landrat gewählt. Auf diesen beiden Zetteln muss der Wähler nur ein einziges Kreuz machen, und zwar bei dem jeweiligen Kandidaten seiner Wahl. Bürgermeister wird, wer mehr als die Hälfte aller abgegebenen Stimmen bekommt. Gelingt das keinem Kandidaten, kommt es zwei Wochen später am Sonntag, 29. März, zu einer Stichwahl zwischen den beiden Kandidaten mit den meisten Stimmen.

Die Ausnahmen Winkelhaid und Simmelsdorf

Sonderfälle gibt es in Winkelhaid, wo Michael Schmidt (CSU) als einziger Kandidat antritt, ebenso wie in Simmelsdorf, wo nur Perry Gumann (Freie Wähler) auf dem Stimmzettel steht. Der Wähler kann ihm seine Stimme geben oder unten auf dem Zettel einen Bürger seiner Wahl vorschlagen. Dies bedarf einer eindeutigen Kennzeichnung, beispielsweise durch Familienname, Vorname und Beruf. Komplizierter wird es hingegen bei der Wahl der Gemeinde- und Stadträte sowie beim Kreistag. Hier hat jeder Wähler so viele Stimmen zu vergeben, wie es Sitze im jeweiligen Gremium gibt. Das größte Gremium ist der Kreistag mit insgesamt 70 Sitzen. Diese Stimmen kann der Wähler auf unterschiedliche Weise vergeben.

Wahl nach Listenplatz:

Das Einfachste ist, ein Kreuz bei der favorisierten Partei zu machen. Die zu vergebenden Stimmen werden dann, entsprechend der Reihenfolge auf der Liste, auf die einzelnen Kandidaten verteilt. Jedem wird eine Stimme gutgeschrieben, bis alle vergeben sind. Kandidaten, die zwei oder dreimal auf dem Zettel stehen, erhalten zwei oder drei Stimmen. Es ist auch möglich, einzelne Kandidaten von der Liste zu streichen. Dazu muss der jeweilige Name allerdings deutlich erkennbar durchgestrichen sein.

Panaschieren:

Der Wähler kann seine Stimmen aber auch direkt an einzelne Kandidaten vergeben – und das quer über alle Parteien hinweg. Das nennt man Panaschieren. Dazu wird in dem Kästchen vor dem Namen ein Kreuz gemacht. So können Kandidaten aus jeder Gruppierung bedacht werden. Wichtig ist dabei, gut mitzuzählen, um die maximale Anzahl an Stimmen nicht zu überschreiten. Die zur Verfügung stehenden Stimmen stehen oben auf dem Stimmzettel. Wer sich verzählt und auch nur ein Kreuz zu viel vergibt, macht seinen Stimmzettel dadurch ungültig.

Kumulieren (Häufeln):

Wer einen oder mehrere Kandidaten gezielt unterstützen möchte, kann ihnen auch mehrere Stimmen geben, maximal drei. In den Kästchen vor den gewünschten Namen dürfen also maximal drei Kreuze (xxx) oder die Zahl 3 stehen. Aber Achtung: Wer 3x einträgt, macht seinen Stimmzettel ungültig, da das x in diesem Fall als zusätzliche Stimme gewertet wird. Es gibt auch die Möglichkeit, Kandidaten gezielt zu unterstützen und trotzdem nicht jede Stimme einzeln vergeben zu müssen. Dazu werden bei den gewünschten Kandidaten, quer über alle Parteien hinweg, ein bis drei Kreuze eingetragen. Die übrig gebliebenen Stimmen kann der Wähler an eine der antretenden Parteien vergeben. Dazu wird neben der gewünschten Gruppierung ein Kreuzchen gemacht.

Person vor der Partei

Ausgezählt wird bei der Kommunalwahl nach dem Motto: Person geht vor Partei. Zunächst werden die Kandidaten bedacht, die restlichen Stimmen werden dann entsprechend der Liste auf die übrigen Bewerber der angekreuzten Partei verteilt. Hat ein Kandidat bereits ein Kreuz vor seinem Namen stehen, kann er auf diese Weise über die Liste ein weiteres erhalten. Hat der Wähler ihn bereits mit drei Kreuzen bedacht, wird der Kandidat in der Liste übersprungen und die Stimme geht an den Nächstplatzierten.

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Ein ungültiger Stimmzettel:

Der Wahlzettel gilt nur, wenn mindestens ein Kreuz gemacht wurde. Die Streichung von Namen allein reicht nicht aus. Der Wille des Wählers muss auf dem Stimmzettel deutlich erkennbar sein. Schriftliche Erklärungen, Kommentare, Beleidigungen oder Zeichnungen machen den Stimmzettel ebenso ungültig wie zu viele vergebene Stimmen.

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