HERSBRUCK/GÜNTHERSBÜHL — Am Amtsgericht Hersbruck hat heute der Prozess gegen den Vizepräsidenten des Bayerischen Bauernverbands, Günther Felßner aus Günthersbühl, begonnen. Ihm wird ein Umweltdelikt vorgeworfen, er soll Silagesickersäfte auf ein Nachbargrundstück geleitet haben.
Felßner verlas zu Prozessbeginn eine Erklärung, in der er unter anderem die „tendenziöse Ermittlungstätigkeit“ der Staatsanwaltschaft beklagte. So seien Fachbehörden, die ihn entlasten könnten, bewusst nicht gehört worden. Nun sei es sein Ziel, die Vorwürfe „Stück für Stück“ zu entkräften. Vertreten wird er von zwei Anwälten.
Dem Auftakt folgten erste Rechtsgespräche. Können sich Verteidigung, Staatsanwaltschaft und Gericht nicht einigen, dürfte es ein langer Prozess werden – es gibt zwei widersprüchliche Gutachten.
Einspruch gegen Strafbefehl
Anfang Februar hatte das Amtsgericht dem 51-jährigen Bauernfunktionär einen Strafbefehl wegen Boden- und Gewässerverunreinigung zugestellt. Vom Hof des mittelfränkischen Präsidenten und Vize des Bayerischen Bauernverbands (BBV) sollen Silagesickersäfte über einen längeren Zeitraum hinweg in ein im Wasserschutzgebiet liegendes Nachbargrundstück geflossen sein. Nach Erkenntnissen eines Gutachtens, auf das sich die Staatsanwaltschaft beruft, wurden Teile des Grundwassers, Boden sowie Hangwasser verunreinigt.
Felßner will kämpfen: Er legte Einspruch ein. 150 Tagessätze hatte der Strafbefehl vorgesehen, damit wäre der BBV-Vize vorbestraft gewesen. Das Gutachten der Staatsanwaltschaft sei aus seiner Sicht „fehlerbehaftet“, so Felßner im Februar gegenüber der Pegnitz-Zeitung. Er könne den Strafbefehl „nicht mit dem Gefühl der Gerechtigkeit“ annehmen.
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Eine anonyme Anzeige hatte die insgesamt 15 Monate dauernden Ermittlungen ins Laufen gebacht. Am Buß- und Bettag 2016 durchsuchte die Polizei den Hof Felßners im Laufer Ortsteil Günthersbühl. Auch im Landratsamt Nürnberger Land in Lauf gab es eine Durchsuchung, der Verdacht gegen Mitarbeiter der Kreisbehörde erhärtete sich aber nicht. Diese war nach eigenen Angaben bereits 2014 über Probleme mit den Silos auf dem Hof informiert.
Das Amtsgericht muss nun die Schuldfrage klären und gegebenenfalls über das Strafmaß entscheiden. Das kann Freispruch, aber auch eine noch höhere Strafe für den BBV-Vize bedeuten.
Die Art der Argumentation des Hr. Felßner erinnert an die welteweiten ach so missverstandenen und falsch beschuldigten Leute. Wieder ein Narzist, dem das Leben und die Welt so übel mitspielt. Wenn ich Zeit habe, bedauere ich ihn- was sicher in den kommenden 100 Jahren nicht passieren wird!