Was zu beachten ist

Lohnsteuerhilfe Bayern warnt: Fake-Mails im Umlauf

Lesedauer: 2 Minuten

Symbolfoto Laptop
Symbolfoto Laptop | Foto: Prathankarnpap/stock.adobe.com2025/08/AdobeStock_276753634-scaled.jpeg

NÜRNBERGER LAND – Wie die Lohnsteuerhilfe Bayern mitteilt, fluten aktuell wieder gefälschte E-Mails im Namen des Finanzamts die Postfächer von Bürgern. Kriminelle nutzen die Abgabefrist der Steuererklärung am 31. Juli und spekulieren darauf, dass viele Steuerpflichtige ihre Steuerunterlagen bereits abgeben haben.

Die Lohnsteuerhilfe Bayern warnt vor solchen Fake-Mails, die viele Gesichter tragen. Denn der vorgetäuschte Absender variiert. Mal ist es ELSTER, mal das Finanzamt, mal das Bundeszentralamt für Steuern. Doch eines haben alle diese betrügerischen E-Mails gemeinsam: Sie zielen auf persönliche Daten, Bankdaten und Geld ab.

Angebliche Rückzahlung

In E-Mails, die den plausiblen Absender „[email protected] auf den ersten Blick tragen, werben die Betrüger mit einer Rückzahlung der Einkommensteuer. Sie fordern den Empfänger dazu auf, die Kontodaten zu verifizieren, damit der vermeintliche Betrag auf das richtige Konto geht. Wird der angehängte Link-Button betätigt, werden die Bankdaten abgefischt und missbraucht. Auch wenn die Freude über die Nachricht einer Steuererstattung groß ist, sollte also immer ein kühler Kopf bewahrt werden.

Parallel wurden aktuell gefälschte E-Mails mit dem Absender ELSTER gesichtet, die sich auf Überprüfungen privater Veräußerungsgeschäfte mit Nennung des §23 Einkommensteuergesetz berufen. Hier werden die Empfänger aufgefordert, ihre hinterlegten Personendaten auf ihre Richtigkeit zu prüfen. Sollte dies nicht sofort passieren, drohen die Kriminellen mit Ermittlungen wegen Steuerhinterziehung beziehungsweise Geldwäsche. Auch hier dient der in der E-Mail enthaltene anzuklickende Button ausschließlich dem Phishing, also an private Daten für Missbrauch zu gelangen.

Das gilt es zu beachten

In allen Fällen gilt, keineswegs zu reagieren und weder den Link-Button zu betätigen noch Anhänge zu öffnen. Die echten Steuerbehörden versenden grundsätzlich nur Benachrichtigungen, aber keine Dokumente, Rechnungen oder Steuerbescheide per E-Mail. Ebenso fragen die echten Behörden niemals über E-Mail Informationen wie persönliche Angaben, Bankverbindungen oder Passwörter ab.

Eingebaute Buttons oder direkte Links sind ein deutlicher Hinweis auf Betrug. Bei Unsicherheit ist es sinnvoll, sich im echten Elster-Portal einzuloggen. Dort liegen die Nachrichten der Finanzbehörden im Posteingang. 

Nichts Neues verpassen! - Newsletter abonnieren