NÜRNBERGER LAND – In einer Pressemitteilung beklagt die Kreisgruppe Nürnberger Land des Bund Naturschutz (BN) den bis dato schwachen Ausbau der erneuerbaren Energien. Nicht nur sei die Windkraft in Bayern durch die 10H-Abstandsregel „fast vollständig zum Erliegen gekommen“, auch belege der Freistaat bei Photovoltaik landesweit nur den siebten Platz. Insbesondere die Städte seien noch nicht ausreichend mit Solartechnik ausgestattet: Nach Angaben des BN würden in München nur zwei Prozent des Stroms aus erneuerbaren Energiequellen stammen, in Nürnberg vier Prozent.
Doch auch im Nürnberger Land sieht der BN großes Verbesserungspotenzial. So zeige unter anderem der digitale Energie-Atlas der Staatsregierung, dass das Nürnberger Land lediglich rund 14 Prozent des derzeitigen eigenen Gesamtstromverbrauchs durch erneuerbare Energien erzeugt. Dieses Defizit würde noch dadurch verschärft, dass der Landkreis die Stadt Nürnberg mitversorgen müsse.
Herbert Barthel, Vorsitzender der BN-Kreisgruppe Nürnberger Land, kritisiert in diesem Zusammenhang: „Natürlich stehen auf dem Land mehr Flächen insbesondere für Windkraft zur Verfügung. Aber auch die Städte und Ortskerne haben durch viele Dachflächen riesige Potenziale, die zumeist ungenutzt sind. Die Städte und Gemeinden selber tragen hier aber nur eine Mitschuld. Um die Potenziale auf Gebäuden zu nutzen, braucht es vor allem entsprechende Vorgaben von der Bayerischen Staatsregierung – wir brauchen eine Solarpflicht für alle Dächer.“
„30 Gigawatt ungenutzt“
Nach Angaben des BN habe die Forschungsstelle für Energiewirtschaft (FfE) ein Dachflächenpotenzial von 40 Gigawatt installierter Leistung in Bayern errechnet, fast 60 Prozent davon auf Wohngebäuden. 2021 seien jedoch nur Photovoltaik-Anlagen von rund zehn Gigawatt auf Dächern installiert worden. „Mit dem ungenutzten Potenzial von 30 Gigawatt könnte man fast 40 Prozent des in Bayern benötigten Stroms erzeugen und so die fossile Stromerzeugung rechnerisch komplett ersetzen“, heißt es vom BN.
Daher fordert die BN-Kreisgruppe Nürnberger Land zusammen mit dem BN-Landesverband die Einführung einer Solarpflicht ab dem 1. Januar 2024 – und zwar nicht nur für gewerbliche Neubauten, wie in der bayerischen Gesetzgebung vorgesehen, sondern auch für private. Zusätzlich sollen gewerblich genutzte Gebäude bis 2028 ihr Dach mit PV oder Solarthermie ausrüsten.
Private Bestandsgebäude müssen demnach bis 2030 eine solare Energienutzung auf geeigneten Dachflächen aufweisen. Für soziale Härtefälle müsse die Staatsregierung eine geeignete Förderstruktur einrichten.
„Wir müssen gemeinsam weiter vorangehen, um unsere Energieversorgung zu sichern und unser Klima zu schützen. Mit einer Solarpflicht beugen wir auch einem drohenden Stadt-Land-Konflikt vor“, ist Herbert Barthel überzeugt.