NÜRNBERGER LAND – Ein Sommerurlaub in Corona-Zeiten geht, da sind sich Reisebüros einig. Damit der wohlverdiente Flug in den Süden oder die schöne Campingtour mit dem Wohnwagen nicht ins Wasser fällt, muss man aber einiges beachten. Das trifft vor allem diejenigen, die weder vollständig geimpft, noch genesen sind.
„Vor allem die per Flugzeug erreichbaren Nahziele sind gefragt, aber auch Urlaub mit Eigenanreise“, sagt Stefan Holfelder, Inhaber des Reisebüros Hartmann im Laufer E-Center. Eine fehlende Anmeldung bei Einreise oder ein falsch ausgestellter PCR-Test können aber schnell dazu führen, dass man Deutschland erst gar nicht verlassen kann – in vielen Ländern muss man sich nämlich bisher noch vorab vor der Einreise online anmelden.
Test bei Flugreisen verpflichtend
Grundsätzlich gilt: Wer nicht geimpft oder genesen ist, braucht bei Flugreisen immer ein negatives Testergebnis; dazu gilt es, sich nach den Einreisevoraussetzungen des jeweiligen Ziellandes zu richten. Während EU-Länder Testfreiheit für Geimpfte und Genesene erlauben, fordern sie von nicht Geimpften meist einen maximal zwischen 48 oder 72 Stunden alten PCR-Test bei Einreise.
Reisen im Corona-Sommer: Holger Crone, Reisebüroleiter von Filialien in Lauf, Röthenbach und Nürnberg, im Interview.
Außerdem muss auf dem PCR-Testergebnis oft die Ausweis- oder Reisepassnummer vermerkt sein, was sich bei in Deutschland durchgeführten Tests oft als schwierig erweist. „Aktuell muss man zum Beispiel vorher herumtelefonieren und bei Testzentren, Ärzten oder Laboren nachfragen, ob der PCR-Test den Anforderungen des Reiselandes entspricht“, sagt Stefan Holfelder.
Immerhin: Die PCR-Tests, die das Landratsamt in den Testzentren anbietet, werden bereits mit der Pass- oder Ausweisnummer versehen, wie eine Sprecherin bestätigt.
69 Euro für einen PCR-Test
Wer auf Nummer sicher gehen will, sein Ergebnis innerhalb von 24 bis 48 Stunden zu erhalten, kann am Nürnberger Flughafen einen PCR-Test durchführen lassen. Dort kostet er zwar 69 Euro, wird auf Wunsch aber auch in verschiedenen Sprachen angefertigt.
Neben den Einreisevorschriften des Ziellands muss man sich vorher auch informieren, ob es sich dabei um ein Risiko-, Hochinzidenz-, oder Virusvariantengebiet handelt, denn das bestimmt, ob man nach dem Urlaub eventuell noch in Quarantäne muss und wie lange.
Freitesten nach Rückreise
Wer aus einem einfachen Risikogebiet zurückreist – aktuell zählen Griechenland, die Dominikanische Republik, Namibia oder die Niederlande dazu – muss als Nichtgeimpfter aktuell ein negatives Schnell- oder PCR-Testergebnis vorlegen, dann fällt die Quarantäne weg. Geimpfte brauchen keinen Test-Nachweis. Wer mit dem Auto nach Hause fährt, kann den Test innerhalb von 48 Stunden nachreichen. Alle Heimreisenden müssen sich aber online anmelden unter www.einreiseanmeldung.de.
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Bei Rückreise aus einem Hochinzidenzgebiet – aktuell etwa Türkei, Schweden oder Ägypten – müssen Nicht-Geimpfte ein Testergebnis vorlegen. Nötig sind eine mindestens fünftägige Quarantäne und ein weiteres negatives Testergebnis. Rückreisende aus Virusvariantengebieten müssen 14 Tage in Quarantäne. Ein Impfnachweis oder das „Freitesten“ gilt hier nicht.
Versicherung und Reiserücktritt
Viele Reiseveranstalter bieten mittlerweile kostenlos Rücktritts- oder Umbuchungsmöglichkeiten an. Außerdem decken manche Reiserücktrittsversicherungen zum Beispiel den Fall eines positiven Corona-Testergebnisses ab. Hier gilt es, sich vorher gut über die Leistungen zu informieren.
Reiseveranstalter gehen aber generell davon aus, dass sich bis zum Sommerurlaub noch weitere Erleichterungen ergeben. Außerdem gelten schon jetzt einige Regionen – zum Beispiel die Kanaren und Balearen – nicht mehr als Risikogebiet.