Regelung für Grundschulen

Kommt die Maskenpflicht nach den Ferien?

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NÜRNBERGER LAND — Obwohl die Corona-Ampel auf Rot steht, müssen Grundschüler im Nürnberger Land während des Unterrichts keine Masken tragen – für diese Ausnahmeregelung muss der Landkreis jetzt aber nachträglich eine Genehmigung von der Regierung von Mittelfranken einholen. Damit ist offen, ob die Maskenpflicht nicht doch auch für die jüngsten Schüler kommt, wie vom Freistaat bei hoher Inzidenz vorgesehen.

Das Landratsamt bestätigte gestern gegenüber der Pegnitz-Zeitung, dass für derartige Abweichungen von der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung „eine Genehmigung der Regierung vorliegen muss“. Das sei dem Landkreis aber erst mitgeteilt worden, als dieser bereits die entsprechende Allgemeinverfügung erlassen habe. Sie gilt seit Montag dieser Woche.

Nach übereinstimmenden Medienberichten ist das Gesundheitsministerium eingeschritten, als immer mehr Landratsämter eigenständig Ausnahmen beschlossen. Eine Anfrage an das Ministerium blieb am Dienstag unbeantwortet.


Ausnahme gilt zunächst bis Freitag

Die Regierung habe inzwischen einen Antrag auf Genehmigung angefordert, so eine Sprecherin der Laufer Kreisbehörde. Es sei aber „unwahrscheinlich“, dass die Ausnahme von der Maskenpflicht noch vor den Herbstferien gekippt werde. Die Allgemeinverfügung gilt zunächst befristet bis einschließlich Freitag. Das Landratsamt rechnet nicht mit einer Entscheidung vor diesem Zeitpunkt. Vor dem Auslaufen der Verfügung müsse ohnehin geklärt werden, so die Sprecherin, „ob man sie verlängert oder aufhebt“.

Begründet hatte der Landkreis seinen Sonderweg, den zuvor bereits die Landeshauptstadt München und der Landkreis Ebersberg einschlagen hatten, mit dem geringen Anteil der Grundschüler am Infektionsgeschehen. Nach Ermittlungen des Gesundheitsamts hätten diese bis dato „nicht nennenswert“ zur Verbreitung des Virus beigetragen.

Inzwischen haben auch Neumarkt und Weißenburg-Gunzenhausen Ausnahmen beantragt.

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