Nürnberger Land – Am morgigen Donnerstag schickt das Landratsamt Kanu-Kontrolleure los, die auf der Pegnitz zwischen Neuhaus und Hohenstadt überprüfen, ob die Paddler die geltende Kanu-Verordnung einhalten. Die HZ sprach mit Jonas Raab von der Unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt, was Wassersportler auf der Pegnitz so alles beachten müssen.
Welche Verordnungen muss ich im Kopf haben, wenn ich mit dem Paddelboot auf der Pegnitz unterwegs bin?
Jonas Raab: Zum einen muss ich die Kanu-Verordnung einhalten, die zum Beispiel besagt, dass ich in manchen Abschnitten der Pegnitz nicht mit dem Schlauchboot fahren darf. Und ich muss darauf achten, dass die Pegnitz genug Wasser führt. Der Mindestpegel muss von Neuhaus bis Rupprechtstegen mindestens 1,30 Meter, bis Artelshofen mindestens 1,26 Meter betragen. Über den aktuellen Wasserstand sowie die Kanu-Verordnung kann sich jeder im Internet auf der Homepage des Landratsamtes unter der Rubrik Bauen und Umwelt, Wasserrecht, Wassersport informieren.
Der Wasserstand beträgt in Güntersthal aktuell 1,25 Meter. Sieht also schlecht aus mit Paddeln am Vatertag …
Der Mindestpegel gilt nur für den Streckenabschnitt von Neuhaus bis Artelshofen. Ab Artelshofen dürfen Sie durchaus Kanu fahren, zum Beispiel bis Hohenstadt oder Hersbruck. Das ist erlaubt.
Aber was passiert, wenn ich mich nicht an die Regeln halte und bei niedrigem Pegelstand schon in Güntersthal einsteige?
Dann müssen Sie mit einer Verwarnung oder einem Bußgeld rechnen. Am Donnerstag geht es uns aber vor allem darum, die Kanufahrer aufzuklären und über die Regelungen zu informieren, die dem Schutz von Flora und Fauna dienen.
Hat es einen besonderen Grund, warum Sie die Kontrollen ausgerechnet am Vatertag durchführen?
Ja. An diesem Feiertag sind in der Regel viele Menschen unterwegs und wir wollen mit unserer Aufklärungsarbeit natürlich auch möglichst viele Kanufahrer erreichen. Wir wollen deutlich machen, dass wir Präsenz zeigen und die Einhaltung der Regeln auch wirklich kontrollieren.
Bleiben die Kontrollen an Vatertag eine Eintagsfliege oder muss ich als Kanufahrer jetzt öfter mit Ihnen rechnen?
Sie können künftig das ganze Jahr mit uns rechnen. Auch unangemeldet.
Die Behörden-Mitarbeiter überprüfen die Einhaltung der Kanuverordnung sowie der Allgemeinverfügung zur Festsetzung von Mindestpegeln. Unter anderem ist Stand Up Paddling (SUP) oder der Einsatz von klassischen Schlauchbooten nicht erlaubt. Der Pegelstand muss von Neuhaus bis Rupprechtstegen am Vortag mindestens 1,30 Meter, bis Artelshofen mindestens 1,26 Meter (Messung in Güntersthal) betragen.
Die Regelungen können hier eingesehen werden. Die Kontrolleure sind gekennzeichnet und stehen für Fragen zur Verfügung.