HERSBRUCK – Die Verordnung „über Reinhaltung und Reinigung der Straßen“ durch die Bürger hat bei manchen Stadträten des Hauptverwaltungsausschusses für Verwunderung gesorgt. „Die Regelungen gehen an der Realität vorbei“, befand Guido Schmidt. „Wir brauchen die Handlungsgrundlage vor allem für krasse Fälle“, stimmte ihm Bürgermeister Robert Ilg teilweise zu.
Keine Probleme gab es beim Verbot, die öffentlichen Wege zu verunreinigen – egal ob Wagen waschen, Hundekot liegen lassen oder Gerümpel ablagern. Ebenso wurde die Räum- und Streupflicht der „Gehbahnen“ nach Schneefall zwischen 7 Uhr (an Sonntagen acht Uhr) und 20 Uhr bestätigt. Knackpunkt war jedoch das Kehren nicht nur der Gehwege, sondern auch der Fahrbahnen bis teils zur Mitte durch die „Vorder- und Hinterlieger“ einschließlich des Entfernens von Unrat und sogar Unkraut und Pflanzen, die „aus Ritzen und Rissen im Straßenkörper wachsen“.
„Ich war überrascht, dass wir so etwas haben“, bekannte Robert Ilg offen. Die Verordnung stammt von 2001 und ist heuer im August ausgelaufen. Laut Verfassungsgerichtshof darf von Anliegern hoch frequentierter Straßen mittlerweile keine Reinigung mehr verlangt werden. In Hersbruck gilt dies künftig zum Beispiel für die Amberger Straße, die Grabenstraße, die Mühlstraße und die Nürnberger Straße.
Frage der Kontrolle
Auf stärker befahrenen Strecken wie Arzbergweg, Bauerngasse und Großviehbergstraße sind zumindest 50 Zentimeter der Fahrbahnränder zu säubern. „Wie wollen wir kontrollieren, ob jemand das einhält?“, wollte Guido Schmidt wissen. Der Rathauschef machte in seiner Antwort versicherungstechnische Fragen geltend: „Wenn etwas vorfällt, dann ist zumindest die Verordnung da.“
Außerdem nannte Robert Ilg ein anderes Sorgenkind: Der Bauhof muss sich immer öfter um illegal abgeladenen oder in städtischen Abfallkörben entsorgten Hausmüll kümmern. Die Verordnung erlaubt Geldbußen bis zu 1000 Euro. Götz Reichel sah die Paragrafen als Möglichkeit, an die Eigenverantwortung der Bürger zu appellieren, so etwa nach einem Sturm einen auf der Straße liegenden Ast wegzuschaffen.
Räumen und Streuen
Jürgen Amann wies darauf hin, dass die Anlieger laut Rechtsprechung über ihre Räum- und Streupflicht zu Beginn des Winters „in geeigneter Form“ informiert werden müssen. Letztlich stimmten alle im Ausschuss für die Verordnung. Das letzte Wort hat noch das Plenum.
An sich sollte die Hersbrucker Feuerwehr heuer mit einem Einsatzleitwagen ausgestattet werden. Dafür stehen 60 000 im städtischen Etat bereit. Allerdings erbrachte die Ausschreibung eine böse Überraschung. Derartige Fahrzeuge kosten rund 170 000 Euro (abzüglich der Zuschüsse vom Freistaat) und zwar in erster Linie wegen der doch eher überschaubaren Zusatzausrüstung. „Die Entwicklung am Markt ist erschreckend“, sagte Stadtrat und Kommandant Armin Steinbauer ohne Umschweife.
Deshalb wollen die Retter den Kauf des Einsatzleitwagens verschieben und lieber eine andere Beschaffung vorziehen. Denn das vorhandene Mehrzweckfahrzeug ist schon recht alt und wird nicht mehr lange durchhalten. Als Ersatz schlägt die Feuerwehr einen Mannschaftstransportwagen für Nachrückekräfte und für die Jugendarbeit vor.
Sinkt der Preis?
„Beide Kfz sind notwendig. Es geht nicht darum, Geld im Haushalt auszugeben“, verdeutlichte Robert Ilg die Planung. Die Fahrzeuge sind in Hersbrucks mittelfristiger Finanzplanung enthalten, unterstützte ihn Jürgen Amann. Deshalb kommt der Einsatzleitwagen in der Hoffnung auf bessere Konditionen in die Haushaltsberatungen 2022.
Der Rechnungsprüfungsausschuss unter Leitung von Achim Stötzner hat die Rechnungen aus dem Jahr 2020 der Stadt und der Stiftungen durchgesehen und keine Fehler gefunden. Ein Schwerpunkt war diesmal das Hersbrucker Baulandmodell gewesen. Das Verfahren wurde zum Beispiel im Gebiet Hirtenbühl-Nord angewandt. Der Ausschuss regt weiteres Bemühen der Verwaltung an, Baulücken zu schließen. Die Prüfer empfehlen die Entlastung, was der Gesamtstadtrat vornehmen muss.