HAPPURG – Ein Dutzend Plastikbecher in allen Farben, teils noch ganz, teils zerrissen, liegen dort, wo sie ganz und gar nicht hingehören: auf einem abgemähten Sonnenblumenfeld in der Nähe des Baggersees. Wenn die Bauern mit dem Häcksler über die Felder fahren, zerreißen die Maschinen illegal hineingeworfene Müllsäcke, verteilen den Inhalt auf dem Feld und, viel schlimmer, transportieren den zerlegten Müll mit ihrem Erntegut in die Viehställe, erklärt ein Happurger Landwirt empört.
Doch ein Müllsack voller Plastik ist scheinbar noch das kleinere Übel, das er auf seinen und anderen Flächen rund um das beliebte Ausflugsziel schon entdeckt hat: Er erzählt von Flaschen, die durch die Mähwerke zertrümmert wurden, Einkaufswagen, einem Fernseher oder „ein ganzes Wohnzimmer“, das als wilder Sperrmüll einfach in eine Wiese abgelegt worden sei.
Kommt der kleingehäckselte Müll ins Viehfutter, stehe den Tieren im schlimmsten Fall der Tod bevor, weiß der Happurger, der anonym bleiben möchte. Vor allem Glas- und Hartkunststoffteile würden sich bei Kühen durch das Wiederkäuen regelrecht in den Bauchraum bohren. Auch die Maschinen gingen kaputt, erwische ein Mähwerk zum Beispiel einen Einkaufswagen. Die Zeit, vor dem Ernten durch die Felder zu laufen und alles zu kontrollieren, habe keiner, meint er. „Wir klauben schon raus was wir können.“
Kot in der Wiese
Auch das Thema Hundekot auf landwirtschaftlichen Flächen passt dazu. Die Wiesen zwischen Hersbruck und Baggersee sind beliebte Gassi-Runden, viele Tierbesitzer lassen ihre Hunde auch frei über die Wiesen laufen. „Eigentlich ist das ab Mai bis zur Ernte im Herbst verboten“, sagt der Happurger. Das Bayerische Naturschutzgesetz besagt, dass „landwirtschaftlich und gärtnerisch genutzte Flächen während der Nutzzeit nur auf vorhandenen Wegen betreten werden“ dürfen. Als Nutzzeit gelte die Zeit zwischen Saat oder Bestellung und Ernte, bei Grünland die Zeit des Aufwuchses.
Wenn die Tierbesitzer zumindest die Hinterlassenschaften ihrer Hunde entfernen und die Tüten im Mülleimer entsorgen würden, wäre schon viel getan – laut dem Happurger machen das aber längst nicht alle. Denn auch Hundekot im Futter kann für Nutztiere gefährlich werden.
Schwierige Tätersuche
„Hundekot stellt ebenfalls Abfall dar und ist damit eine Ordnungswidrigkeit“, erklärt Michael Oberleiter vom Landratsamt Lauf. Die Behörde ist zuständig, wenn wie im Happurger Fall Müll auf Flächen wie Feldern und Wiesen landet. Für die Hinterlassenschaften von Hunden kann der Halter mit Bußgeldern zwischen 20 und 150 Euro belangt werden, erklärt Oberleiter. Für das illegale Ablagern von zum Beispiel Hausmüll reiche der Rahmen bis 2500 Euro, wenn es sich um sperrige Gegenstände handelt. Landkreisweit habe die Behörde heuer bisher 59 Ordnungsverfahren laufen, 37 davon würden als Ordnungswidrigkeiten verfolgt.
Dabei müsse von Fall zu Fall beurteilt werden, um was es sich beim Abfall handelt – also ob ein Taschentuch oder eine Waschmaschine im Feld landet. Zum anderen prüfe die Behörde die Schuldfähigkeit des Verursachers, heißt, ob er zum Beispiel seinen Müll immer wieder unsachgemäß entsorgt. „Bei Wiederholungstätern gibt’s einen saftigen Aufschlag“, weiß Oberleiter. Allgemein beschreibt das Umweltministerium in seinem Bußgeldkatalog bestimmte Fallgruppen. Bei Haushaltsgegenständen lägen die meist im dreistelligen Bereich.
Voraussetzung für all das ist jedoch, dass der Verursacher ausfindig gemacht werden kann. Und das ist erfahrungsgemäß nicht so einfach, weiß auch Bernhard Distler, Dienststellenleiter der Polizei Hersbruck. Wenn es keine Zeugen gibt oder nicht zufällig ein Brief oder Kontoauszug im Müll liegt, der den „Täter“ verrät, laufe eine Anzeige leider oft ins Leere.