Formelle Entscheidung erfolgt am 19. Mai

Im Juli entscheiden Bürger zur Moser Brücke

Die gesammelten Unterschriften reichten aus, um jetzt ein Bürgerbegehren auf den Weg zu bringen. Foto: Kappes2015/04/feucht_uebergabe_liste_buergerbegehren_moser_bruecke_01.jpg

FEUCHT – Das Aktionsbündnis „Ja zum Wald“ hat in der Sitzung des Marktgemeinderates 1. Bürgermeister Konrad Rupprecht weitere 66 Listen mit weiteren 794 Unterschriften übergeben, so dass jetzt auf insgesamt 177 Listen insgesamt 2358 Unterschriften für das Bürgerbegehren „Ja zum Wald“ in der Zeit vom 18. bis zum 29. April abgegeben wurden. „Ein tolles Ergebnis und viel mehr als erwartet“, kommentieren die Initatoren, die damit ihr Ziel erreicht haben. „Ein deutliches Zeichen der Meinung in der Bevölkerung“, fügte Hermann Hagel an. Daran, dass die Unterschriften reichen, zweifelt wohl niemand. Das Bürgerbegehren wird aller Voraussicht nach noch vor den großen Ferien – voraussichtlich am 26. Juli – über die Bühne gehen. Formell muss noch über die Zulassung des Bürgerbegehrens beschlossen werden, was am 19. Mai in einer Sitzung des Marktrates erfolgen soll. Die von einem Drittel des Marktgemeinderates beantragte Sondersitzung für nächste Woche, für die bereits Einladung ergangen war, wurde angesichts des Sitzungsverlaufs abgesagt.

Die aktuelle Diskussion zum einzigen Tagesordnungspunkt führte zu einem eindeutigen Ergebnis: Einstimmig wurde der Antrag der SPD-Fraktionsvorsitzenden Inge Jabs angenommen. Bürgermeister Konrad Rupprecht als Mitglied des Verbandsausschusses und die weiteren Mitglieder der Verbandsversammlung wurden angewiesen, „den Haushalt des GNF-Zweckverbandes abzulehnen, wenn die vorgesehene Ausschüttung nicht eingeplant wird, bzw. dem Haushaltsentwurf nur dann zuzustimmen, wenn die Ausschüttung als Ausgabe des Zweckverbandes eingestellt wird“.

Zahlen veröffentlichen

Sebastian Haas nützte die Bürgerrede, um noch einmal auf die möglichen Einnahmen eines Gewerbegebietes Moser Brücke einzugehen.

Die nun bekannten Zahlen würden ihn in seiner Auffassung bestätigen, dass dieses Gewerbegebiet „die Gewerbesteuer mehr als 100.000 bis maximal 300.000 Euro im Jahr nicht erbringen wird“.

Damit alle Feuchter Bürgerinnen und Bürger beurteilen können, ob diese Einnahmen den Verlust von rund 15 Hektar Bannwald kompensieren, würde er sich freuen, wenn diese Zahlen der Gewerbesteuer auch der Öffentlichkeit bekanntgegeben würden.

Gegen Rückstellung

Inge Jabs verwies in ihrer Antragsbegründung darauf, dass für den Gemeindehaushalt 2015 eine Einnahme von 1.000.000 Euro aus dem GNF vorgesehen und damit in der HH-Satzung festgeschrieben sind. Im nun vorgelegten GNF-Haushalt-Entwurf sei eine Ausschüttung jedoch nicht vorgesehen, stattdessen eine Verpflichtungsermächtigung, fünf Millionen Euro vorsorglich für den Grunderwerb für das Projekt Moser Brücke vorzusehen.

Dies habe die Geschäftsführung des GNF im Sachvortrag damit begründet, dass sich abzeichnet, dass der GNF das unter der Planungshoheit des Marktes Feucht geplante Gewerbegebiets übernehmen soll. Diese neue Entwicklung habe sich allerdings erst aufgetan, weil der Markt Wendelstein keine Zustimmung zum Städtebaulichen Vertrag zwischen dem GNF und Markt Feucht gab und somit ein Weiterkommen im Verfahren erstmal ins Stoppen geriet. Gleichzeitig aber habe der Bürgermeister von Wendelstein zu erkennen gegeben, zuzustimmen, wenn das Projekt durch eine Ausweitung des GNF-Gebietes durch den Zweckverband verwirklicht wird.

Unverantwortlich

Sie wies weiter darauf hin, dass der Verbandsausschuss den Gemeinden eine Ausschüttung für 2015 zugesagt habe und diese Million in den Haushalt eingestellt wurde. Nun habe der Bürgermeister bestätigt, dass er genauso an der Entscheidung, nun doch nicht auszuschütten, beteiligt war. „Diese Entscheidung halten wir für unverantwortlich und die Beantwortung meiner Frage, ob Sie das einfach so ohne Mitwirkung unseres Gemeinderates tun können, steht noch offen“, sagte Jabs.

Unabhängig davon halte die SPD den Umgang mit dem Haushalt für unsolide. „Ihre kurze Erklärung in der letzten Sitzung, dass sich im Haushalt eine Mehreinnahme der Gewerbesteuer in etwa der gleichen Höhe abzeichne, könne ihm nicht einfach so gestatten, auf eine Million zu verzichten.“

Der direkt angesprochene Bürgermeister antwortete dahingehend, dass es in diesem Fall lediglich um eine telefonische Absprache gegangen und über den Haushaltsentwurf noch nicht entschieden sei. Er verstehe nicht, wo hier das Problem liege. Zudem herrsche im Verbandsausschuss Einstimmigkeit.

Geschäftsleitende Beamtin Marion Buchta zeigte auf, dass es grundsätzlich möglich sei, Verbandsräten Weisungen zu erteilen, wie sie sich bei Abstimmungen verhalten sollen. Bis jetzt habe es dieses Weisungsrecht aber nicht gegeben. Wenn eine Änderung herbeigeführt werden soll, dann müsse man das grundsätzlich regeln. Sie zeigte verschiedene Wege auf, die man unabhängig von der heutigen Entscheidung grundsätzlich diskutieren könnte. „Wir können es verkomplizieren oder so machen wie bisher“, ergänzte Bürgermeister Rupprecht.

Sperrwirkung

Hannes Schönfelder ergänzte die Ausführungen von Inge Jabs aus juristischer Sicht und wies im Hinblick auf das beantragte Bürgerbeghren darauf hin, dass spätestens mit der Feststellung der Zulässigkeit eine Sperrwirkung eintritt, die es den Organen der Gemeinde verbietet, gegen die Zielrichtung des Bürgerbegehrens zu handeln. Eine Zielrichtung sei ist es, zu verhindern, dass das Gewerbegebiet Moser Brücke durch die Hintertür GNF verwirklicht wird.

„Dieser Versuch wird aber derzeit angestrebt, wie die Beschlussfassung im Marktgemeinderat am 16. April und die Vorlage des Entwurfs des Haushaltsplans des GNF zeigen, in dem auf die noch im Herbst bzw. zu Beginn dieses Jahres als sicher anzusehende Ausschüttungen an die Verbandsgemeinden verzichtet wird.

Die Zustimmung der Feuchter Verbandsräte zu diesem Haushaltsentwurf würde diesem Weg die Bahn bereiten und somit einen Schritt bedeuten, der gegen die Zielrichtung des Bürgerbegehrens gerichtet ist.

Rücksicht nehmen

Schönfelder: „Es ist anerkannt, dass die Organe der Gemeinde die Absicht eines Bürgerbegehrens auch bereits in dem Zeitraum zwischen Einreichung der Unterschriften und Feststellung der Zulässigkeit respektieren sollen.“

Er forderte dazu auf, Rücksicht auf die 2358 Bürgerinnen und Bürger nehmen, die mit ihrer Unterschrift zum Bürgerbegehren „Ja zum Wald“ Respekt dafür verdienen, dass vor einem Bürgerentscheid keine Entscheidungen getroffen werden, die gegen die Absicht dieses Bürgerbegehrens gerichtet sind.

Hermann Hagel machte den Befürwortern des Gewerbegebietes Moser Brücke den Vorwurf, dass sie nicht erkannt haben, wie sensibel dieses Thema ist.

Mit 22:0 Stimmen wurde dann der Antrag von Inge Jabs angenommen.

Wegen der beantragten Sondersitzung für nächste Woche gab es dann eine kurze Sitzungsunterbrechung, in der sich die Antragsteller damit einverstanden erklärten, auf die Sitzung zu verzichten. Zuvor hatte es von Seiten der CSU in der Person von Alexander Hommel – übrigens der einzigen Wortmeldung aus dem Befürworterlager – die klare Zusage gegeben, dass man mit dem ins Auge gefassten Termin 26. Juli kein Problem habe.

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