LAUF — Die in Bayern geltende Ausgangsbeschränkung aufgrund des Coronavirus fordert von den Bewohnern des Nürnberger Lands viel Disziplin. Laut Innenminister Joachim Herrmann hält sich der Großteil der Bevölkerung an die Beschränkungen, aber einigen müsse die Polizei „auf die Finger klopfen“. Auch für die Polizisten ist die Situation ungewohnt und stellt sie vor neue Herausforderungen. Was es für sie bedeutet, Menschen zu kontrollieren, die sich mit ihren Freunden treffen und welche Konsequenzen Uneinsichtigen drohen, erklärt der Dienststellenleiter der Laufer Polizei, Patrick Pickel, im Interview mit der PZ.
Herr Pickel, ist es für die Laufer Polizisten unangenehm, Menschen zu ermahnen, die zu dritt die Sonne auf einer Picknickdecke genießen?
In unserer Dienststelle sind sich die Beamten einig, dass die aktuellen Maßnahmen sinnvoll sind. Es herrscht eine allgemeine Akzeptanz dafür, dass die Kontrollen durchgeführt werden müssen und deswegen ist die Tätigkeit für die Polizisten nicht wirklich unangenehm, sondern erforderlich.
Die Beschränkungen stellen die Polizisten vor neue Aufgaben. Sie müssen in jedem Fall neu entscheiden, was ein „triftiger Grund“ ist, um das Haus zu verlassen.
Polizisten lernen bereits in der Ausbildung, dass vor allem bei Ordnunsgwidrigkeiten ein gesetzlicher Ermessensspielraum besteht. Die Allgemeinverfügung des Gesundheitsministeriums legt fest, was als Verstoß gegen die Beschränkungen gilt und was davon als Straftat oder als Ordnungswidrigkeit gewertet wird. Die Beamten setzen bei der Ahndung von Verstößen ihren gesunden Menschenverstand ein. Unser Fokus liegt bei den Kontrollen nicht auf Menschen, die alleine auf der Bank sitzen, sondern auf Gruppen, die offensichtlich keine Familien sind und Betrieben, die zurzeit geschlossen sein sollten.

Wie reagieren die Menschen, die von den Polizisten ermahnt werden?
Bisher sind unsere Erfahrungen positiv. Die Menschen sind kooperativ und wissen oft einfach nicht, dass sie gegen die Verfügung verstoßen. Klare Verstöße, wie etwa Grillfeiern mit Freunden, werden grundsätzlich verfolgt. Wenn die Kontrollierten vorsätzlich handeln oder mehrmals gegen die Beschränkung verstoßen, kann eine Konsequenz sein, dass das ursprüngliche Bußgeld erhöht wird. Das war bei uns bisher noch nicht erforderlich.
Bekommen Sie Anrufe von Menschen, die unsicher sind, was noch erlaubt ist?
Ja, vor allem zu Beginn waren sich die Einwohner in unserem Dienstbereich unsicher, wann sie das Haus verlassen dürfen, aber inzwischen werden die Fragen weniger.
Welche Fragen brennen den Anrufern auf den Nägeln?
Zum Beispiel, ob sie zurzeit ihre Oma besuchen oder mit dem Auto in die Waschanlage fahren dürfen. Das Bayerische Gesundheitsministerium hat inzwischen einen Antwort-Katalog für häufige Fragen veröffentlicht. In ungewöhnlichen Situationen gilt für uns der Sinn und Zweck der Allgemeinverfügung als Maßstab für unsere Antwort auf die Frage. Das Ziel dieser Verfügung ist es, dass die Bürger unnötige soziale Kontakte vermeiden.
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Hat die Polizei Lauf ihre Beamtenzahl wegen der Ausgangsbeschränkung aufgestockt?
Nein, nachdem die Zahl von allgemeinen Kriminalitätsfällen und Verkehrsunfällen aktuell zurückgeht, haben wir neue Kapazitäten für die Überwachung der Ausgangsbeschränkung. Falls nötig, unterstützen uns Beamte des Polizeipräsidiums Mittelfranken. Die Laufer Beamten sind mittlerweile in feste Teams aufgeteilt, die sich untereinander nicht begegnen, um eine mögliche Ansteckung zu vermeiden.
Diese Woche soll das Wetter wieder besser werden. Werden die Kontrollen erhöht?
Ja, wir stellen uns auf einen Anstieg der Verstöße ein. Vor allem Naherholungsgebiete wie den Birkensee oder den Moritzberg haben wir dann im Blick.
Der Frage-Antwort-Katalog des Bayerischen Gesundheitsministeriums zur aktuellen Ausgangsbeschränkung findet sich unter https://www.corona-katastrophenschutz.bayern.de/faq/index.php. Die Bayerische Staatsregierung hat einen Bußgeldkatalog veröffentlicht: https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-159/.