Tag des Abschieds

Der „Digitale Nachlass“ – Ein unterschätzter Aspekt der Vorsorge

Es ist meist einfach, sich auf einer Online-Plattform zu registrieren, aber oft schwierig, wieder zu verschwinden. Foto: Tero Vesalainen
Es ist meist einfach, sich auf einer Online-Plattform zu registrieren, aber oft schwierig, wieder zu verschwinden. Foto: Tero Vesalainen2024/07/A_HHZ617791.jpg

In einer digitalisierten Welt ist es wichtig, nicht nur den physischen Nachlass zu regeln, sondern auch den digitalen. Besonders für ältere Menschen, die noch in einer weitgehend analogen Welt aufgewachsen sind, ist dies von großer Bedeutung. Auch wenn sie im Alter von 60 oder 70 Jahren digitale Dienste nutzen oder von ihren Kindern oder Experten dabei unterstützt wurden, ist das Erkennen der vollen Tragweite der Verwaltung des digitalen Erbes oft schwierig.

Der „Digitale Nachlass“ umfasst alle digitalen Informationen und Inhalte, die eine Person hinterlässt. Dazu gehören E-Mails, Fotos, Videos, Online-Konten und Abonnements, Social-Media-Pro­file, Online-Banking und Einkaufskonten sowie digitale Besitztümer wie E-Books, Musikdateien oder sogar digitale Währungen wie Bitcoins oder NFTs (Non-Fungible Token, deutsch: „nicht-austauschbare Wertmarke“).

Es ist meist einfach, sich auf einer Online-Plattform zu registrieren, aber oft schwierig, wieder zu verschwinden. Im Todesfall laufen alle Konten, Mitgliedschaften und Abonnements eines Verstorbenen einfach weiter. Es können weiterhin regelmäßig Beiträge, Gebühren oder Lizenzkosten anfallen, für die die Nachkommen irgendwann aufkommen müssen. Oder es können Werte und Gelder auf Online-Konten liegen, von denen die Erben nichts wissen. Bestattungsunternehmen können bei der Regelung des digitalen Nachlasses beraten und unterstützen. Dies ist nicht nur in Bezug auf anfallende Kosten wichtig, sondern auch emotional, da sich in digitalen Daten oder Social- Media-Accounts oft „Digitale Tagebücher“ verbergen, die einen besonderen Schutz verdienen. Auch das Helfen bei der Erstellung eines Verzeichnisses für den digitalen Nachlass und der sicheren Aufbewahrung der Zugangsdaten ist möglich. Je nach Wunsch des Verstorbenen und den gesetzlichen und vertraglichen Regelungen erhalten Angehörige, Erbberechtigte, Erben oder Nachlassverwalter Zugriff auf die bestehenden Nutzerkonten der verstorbenen Person.

Wie funktioniert die Ermittlung des „Digitalen Nachlass“?

Zuerst muss klar sein, was unter digitalem Nachlass zu verstehen ist. Das umfasst in der Regel alle digitalen Daten, Konten und Vermögenswerte einer Person, die online existieren. Der Prozess beginnt mit der Feststellung des Todesfalls durch of­fizielle Dokumente. Professionelle Anbieter benötigen in der Regel eine Sterbeurkunde, um den Prozess der Ermittlung des digitalen Nachlasses einzuleiten.

Der nächste Schritt ist die Ermittlung des Umfangs des digitalen Nachlasses. Hierbei geht es darum, alle digitalen Konten und Vermögenswerte zu identifizieren. Anbieter nutzen dazu unterschiedliche Methoden, einschließlich der Befragung von Angehörigen, der Durchsicht von Dokumenten des Verstorbenen und vor allem softwaregestützter Suchverfahren.

Sobald die digitalen Vermögenswerte identi­fiziert sind, geht es darum, diese zu sichern. Das beinhaltet in vielen Fällen das Ändern von Passwörtern und die Übertragung von Daten auf sichere Speichermedien. Ziel ist es, den Zugriff Unbefugter zu verhindern und gleichzeitig den Erben den Zugang zu ermöglichen.

Was muss man rechtlich beim „Digitalen Nachlass“ beachten?

Bei der Ermittlung und Verwaltung des digitalen Nachlasses müssen auch rechtliche Aspekte berücksichtigt werden. Dazu gehört die Frage, inwieweit digitale Daten vererbt werden können und welche Datenschutzbestimmungen gelten.

Der letzte Schritt ist die Übergabe des digitalen Nachlasses an die Erben. Sie erhalten Zugang zu den Daten und entscheiden, wie mit ihnen verfahren werden soll: Kündigung, Löschung, Übertragung oder Fortsetzung der Verträge, je nach Wunsch der Erben und den Bestimmungen des Verstorbenen.

Kann ich selbst meinen „Digitalen Nachlass“ vorbereiten?

Es gibt viele Maßnahmen, die man selbst ergreifen kann, um seine Angelegenheiten zu ordnen und den Umgang mit den eigenen Daten für Angehörige zu erleichtern, wenn man selbst nicht mehr dazu in der Lage ist.

Es ist empfehlenswert, eine Liste aller Online-Konten und digitalen Inhalte zu erstellen. Dazu gehören soziale Medien, E-Mail-Konten, Online-Banking, Cloud-Speicher und digitale Abonnements. Benutzernamen und Passwörter sollten in angemessener Weise notiert werden. Es gibt auch spezielle Softwarelösungen wie Passwortmanager, die dabei helfen können, diese Informationen sicher aufzubewahren.

Außerdem sollte eine „Person des Vertrauens“ gewählt werden, die im Falle des Ablebens auf den digitalen Nachlass zugreifen darf. Diese Person wird darüber informiert, wo sie die Zugangsdaten findet.

Die Regelung des digitalen Nachlasses ist ein wichtiger Schritt, um sicherzustellen, dass die digitalen Spuren nach dem Ableben so behandelt werden, wie es die Betroffenen wünschen. Deshalb sollte frühzeitig mit der Planung begonnen und die Unterstützung von Fachleuten genutzt werden, um diesen Prozess zu vereinfachen. Bestattungsunternehmen können dabei helfen, diesen Aspekt ordnungsgemäß zu verwalten und unangenehme Überraschungen zu vermeiden. www.bestatter.de

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