Schutzmaßnahmen

LBV warnt vor Vogelgrippe: Darauf sollte man achten

Besonders Wasservögel, so wie diese Graugans, sind häufig von der Vogelgrippe betroffen.
Besonders Wasservögel, so wie diese Graugans, sind häufig von der Vogelgrippe betroffen. | Foto: Karin Haas2025/10/PM-89-25_Tote-Graugans_komp._Karin-Haas-6c6189c2-scaled.jpg

NÜRNBERGER LAND – Die Vogelgrippe breitet sich aktuell wieder in Deutschland aus. „Momentan ist der Vogelzug in vollem Gange und viele Vogelarten sammeln sich in großen Schwärmen in ihren Rastgebieten, wo sich das Virus leicht verbreiten kann. Fliegen die Vögel dann in kleineren Gruppen weiter, können sie das Virus auch in bisher nicht betroffene Regionen tragen und dort andere Vögel infizieren“, erklärt Torben Langer, Mitarbeiter im LBV-Artenschutzreferat. Der LBV appelliert an die Bevölkerung, umsichtig zu handeln und Schutzmaßnahmen einzuhalten.

Die aviäre Influenza, besser bekannt als Vogelgrippe oder Geflügelpest, sei nicht neu. In den vergangenen Jahren kam es in der Geflügelhaltung und bei rastenden Wildvögeln immer wieder zu Ausbrüchen. „Die aktuell bereits in Deutschland nachgewiesenen Fälle gehen auf den Subtyp H5N1 zurück. Dieser kann in seltenen Fällen auch bei Menschen zu Erkrankungen führen“, heißt es in einer Pressemitteilung des LBV.

Um die Verbreitung nicht zu beschleunigen, und zur eigenen Sicherheit bittet der LBV, folgende Hinweise zu beachten:

  • Hundehalter sollten ihre Vierbeiner, besonders in Gebieten mit rastenden Wasservögeln, unbedingt an der Leine führen. Das Risiko, dass sich das eigene Haustier ansteckt, ist zwar gering, doch in einigen Fällen konnte das Virus auch bei Säugetieren nachgewiesen werden. „Hunde könnten zudem tote Wildvögel aufstöbern und verschleppen oder noch lebende, möglicherweise infizierte Wildvögel auftreiben“, erläutert Langer.
  • Tote Vögel sollten darüber hinaus keinesfalls angefasst werden.
  • Ebenso sollte grundsätzlich auf das Füttern von Enten, Schwänen und anderen Wasservögeln in Parks oder an Seen verzichtet werden. Wer einen toten oder offensichtlich erkrankten Vogel findet, den bittet der LBV, unbedingt das zuständige Veterinäramt zu informieren.

Besonders häufig erkranken laut LBV Wasservögel wie Schwäne, Gänse und Enten. Ebenfalls können Hühnervögel, Greifvögel und Eulen von der Krankheit betroffen sein. Singvögel wie Rotkehlchen oder Spatz spielen laut Langer bei der Virusverbreitung hingegen keine Rolle.

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