NÜRNBERGER LAND – Am Donnerstag, 16. Mai, haben mehrere Geschädigte der Polizei mitgeteilt, dass sie Opfer von Internetbetrügern geworden sind. In allen Fällen wurden die Ermittlungen wegen verschiedenen Betrugsdelikten aufgenommen. Die Polizei Hersbruck weist eindrücklich darauf hin, erhöhte Vorsicht bei Käufen über das Internet walten zu lassen und sichere Zahlungsmethoden zu verwenden. Zum Beispiel sind ausländischen Kontoverbindungen an den ersten beiden Stellen der IBAN zu erkennen. Bei deutschen Konten steht dort immer „DE“.
In einem Fall bestellte ein Geschädigter ein Werkzeug über einen großen Online-Versandhandel. Er erhielt kurz darauf auch die bestellte Ware. Etwas später erreichten ihn Rechnungen einer Firma, die ihn aufforderten die auf seinen Namen bestellte Ware, das Werkzeug, zu bezahlen. Er hatte jedoch bereits über den Onlineversandhandel per Lastschrifteinzug bezahlt. Die dort als Verkäufer angegebene Firma, mit Sitz in China, handelt offenbar in betrügerischer Absicht. Die unbekannten Täter nutzten die persönlichen Daten des Geschädigten, um die von ihm bei ihnen bestellte Ware bei einer in Deutschland ansässigen Firma auf Rechnung zu bestellen. Den vom Geschädigten bezahlten Geldbetrag behielten sie ein.
In einem weiteren Fall erwarb eine Geschädigte über eine Anzeige auf einer Social-Media-Plattform von einer anderen Nutzerin einen Fahrradanhänger. Zusätzlich zum vereinbarten Kaufpreis fielen dann noch hohe Versandkosten an, da der Anhänger aus Österreich geschickt werden sollte. Auch diese Versandkosten beglich die Geschädigte. Im Weiteren Verlauf fielen dann angeblich noch hohe Zollgebühren an, woraufhin die Geschädigte misstrauisch wurde. Nachdem der Fahrradanhänger nicht zugestellt wurde und die Verkäuferin sich auch weigerte eine Sendungsverfolgungsnummer nachzuweisen, entschied sich die Geschädigte für eine Anzeige. Hier zeigte sie den aufnehmenden Beamten einen Überweisungsbeleg von der Verkäuferin vor, der angeblich nachweisen soll, dass sie die hohen Zollgebühren begleichen musste. Hier fielen deutliche Fälschungsmerkmale auf, die auch der Geschädigten aufgefallen waren. Die Schriftart und -farbe passten teilweise nicht zum Rest des Belegs. Der Geschädigten entstand ein Vermögensschaden im niedrigen dreistelligen Bereich.
In einem dritten Fall erwarb ein Geschädigter über ein Kleinanzeigenportal eine Klimaanlage. Er überwies den vereinbarten Kaufpreis an den Verkäufer, erhielt die Ware jedoch nicht. Ihm entstand ein Vermögensschaden im niedrigen dreistelligen Bereich.