LAUF/NÜRNBERG — An über 20 Verhandlungstagen will die Nürnberger Schwurgerichtskammer klären, warum im Sommer 2019 der 27-jährige Christian B. aus Lauf sterben musste. Angeklagt ist ein Liebespaar. Ihm wird Mord beziehungsweise Anstiftung dazu vorgeworfen. Mit einem Urteil ist wohl nicht vor Dezember zu rechnen.
Über ein Jahr, nachdem ein Pilzsammler im Wald zwischen Lauf und Schönberg auf seine Leiche gestoßen ist, soll der gewaltsame Tod des 27-jährigen Christian B. aus Lauf juristisch aufgearbeitet werden. Die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth hat die Anklage der Staatsanwaltschaft unverändert zugelassen. Wegen Mordes beziehungsweise Anstiftung dazu müssen sich ab September eine 32-Jährige und ihr gleichaltriger früherer Liebhaber verantworten.
Die verheiratete Frau aus Lauf soll zunächst ein Verhältnis zu dem 32-Jährigen gehabt haben und später, ab Herbst 2018, zu Christian B. Der Ermittlungsbehörde zufolge habe sie den Angeklagten über Wochen hinweg dazu aufgefordert, den 27-Jährigen zu töten, damit einer erneuten Beziehung nichts mehr im Weg stehe. Dazu habe sich dieser schließlich bereit erklärt.
Messerstiche, Schläge, Erdrosseln
Christian B. starb in der Nacht auf den 14. Juli 2019, also nur wenige Stunden, bevor der Pilzsammler zufällig seine Leiche fand. Getötet wurde er der Staatsanwaltschaft zufolge durch mehrere Messerstiche, Erdrosseln und Schläge mit einem schweren Gegenstand. Unter einem Vorwand soll sich der Angeklagte mit seinem späteren Opfer getroffen haben.
Im Raum stand wohl auch die Tötung des Ehemanns der 32-Jährigen – dazu soll es nur deshalb nicht gekommen sein, weil ihr einstiger Liebhaber vorher festgenommen wurde.
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Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth hat für den Tatnachweis unter anderem 38 Zeugen und sechs Sachverständige benannt. Dementsprechend hat die Schwurgerichtskammer viele Verhandlungstermine vorgesehen. An insgesamt 24 Tagen soll im neuen Strafjustizzentrum an der Fürther Straße in Nürnberg verhandelt werde. Ein Urteil könnte erst Mitte Dezember fallen.
Bereits jetzt weist Justizpressesprecher Friedrich Weitner aber darauf hin, dass sich auch kurzfristig Änderungen im Ablauf ergeben können, nicht zuletzt wegen der „dynamischen Entwicklung der Corona-Pandemie“. Der erste Verhandlungstag ist Dienstag, 8. September.