Private Feuerwerke

LBV: Wunderkerzen ja, Raketen nein

Symbolfoto Feuerwerk Silvester
Symbolfoto Feuerwerk Silvester | Foto: aopsan/stock.adobe.com2025/12/AdobeStock_115123618-scaled.jpeg

NÜRNBERGER LAND – Der Landesbund für Vogelschutz plädiert dafür, privates Feuerwerk deutlich einzuschränken.

Mehr als die Hälfte der Bevölkerung lehnt private Feuerwerke ab oder wünscht sich zumindest Einschränkungen. Das hat eine Yougov-Umfrage im Auftrag der dpa ergeben. „Nicht ohne Grund“, schreibt nun der Landesbund für Vogelschutz in einer Pressemitteilung, „denn Feuerwerke führen zu hohen Feinstaubbelastungen und enormen Abfallmengen, auch noch lange Zeit später in Form von Mikroplastik“.

Geräusche und Licht haben zudem Auswirkungen auf die Natur. „Bei Wildtieren löst der heftige unerwartete Lärm einen Fluchtreflex aus. Sie brauchen dann sehr lange, um wieder zur Ruhe zu kommen. Die nächtliche Unruhe kostet sie wertvolle Energie, die sie gerade in langen, kalten Winternächten zum Überleben brauchen“, erklärt LBV-Biologin Dr. Angelika Nelson. Der LBV fordert deshalb private Silvesterfeuerwerke auf Kleinstfeuerwerke, wie Knallerbsen, Wunderkerzen, Bodenwirbel und Eisfontänen zu beschränken. Diese haben eine begrenzte Lautstärke und reduzieren so den Stress für die Natur. Silvesterfeuerwerke der Kategorie 2 und höher sollten auf zentral organisierte Veranstaltungen von Städten und Gemeinden beschränkt sein.

„Vögel reagieren heftig“

„Vögel reagieren heftig auf Böller und Raketen. Sie fliehen in große Höhen von mehreren Hundert Metern, landen für lange Zeit nicht und kehren nur zögerlich zu ihren Rast- und Schlafplätzen zurück“, sagt Nelson. Wenn Vögel in Schwärmen in großer Panik flüchten, können sie gegen Glasscheiben oder in der Dunkelheit nicht sichtbare Hindernisse prallen. So wie in der Nähe von Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen keine Raketen oder Böller gezündet werden dürfen, sollte es aus Sicht des LBV auch zum Schutz der Wildtiere ein Feuerwerksverbot in einem Abstand von mindestens zwei Kilometern zu EU-Vogelschutzgebieten, Naturschutzgebieten und FFH-Gebieten sowie mindestens vier Kilometern zu Kranich- und Gänseschlafplätzen geben.

In der Nähe von Fledermausquartieren darf kein Feuerwerk gezündet werden, weil Störungen dieser Quartiere laut Bundesnaturschutzgesetz verboten sind. Wegen der Waldbrandgefahr müsse auch in Waldnähe auf Feuerwerke verzichtet werden. „Selbst öffentliche Grünanlagen und Gärten sind meist keine geeigneten Orte für das Silvester-Feuerwerk, weil sich hier ebenfalls oft unbekannte Schlafplätze von Vögeln oder Überwinterungsquartiere von Fledermäusen und anderen Tieren befinden“, so die LBV-Biologin.

Auf zentrale Orte beschränken

Auf das Silvesterfeuerwerk muss aber – selbst wenn es nach dem LBV geht – nicht komplett verzichtet werden. Der Verband schlägt vor, dass Städte und Gemeinden zentrale Feuerwerke veranstalten, so dass sich die Störungen auf einen Ort beschränken und die Tiere die Möglichkeit haben, in die nähere Umgebung auszuweichen. 

Nichts Neues verpassen! - Newsletter abonnieren