NÜRNBERGER LAND / BAYERN – Die Sieben-Tage-Inzidenz liegt in Bayern heute bei 2.143,9 und im Nürnberger Land gar bei 2576,8. Trotz der weiterhin hohen Infektionszahlen hat das bayerische Kabinett heute beschlossen, fast alle Corona-Maßnahmen Ende dieser Woche aufzuheben. So wird die Maskenpflicht zu einer Maskenempfehlung. Auch die 2G- und 3G-Regeln fallen weg.
Mit der Entscheidung, die Corona-Maßnahmen in Bayern auslaufen zu lassen, richtet sich der Freistaat nach dem von der Ampel-Koalition (SPD, Grüne und FDP) neu beschlossenem Bundesinfektionsschutzgesetz. Nach dem Gesetz gilt noch bis Samstag, 2. April, eine Übergangsfrist. Danach, also ab Sonntag, 3. April, können die einzelnen Bundesländer nur noch unter ganz bestimmten Voraussetzungen strengere Corona-Maßnahmen beschließen.
So zum Beispiel, wenn eine gefährliche Virusvariante auftaucht, oder eine Überlastung der Krankenhäuser droht. Dann können die Länder einzelne Landkreise zu Corona-Hotspots erklären, so wie es zum Beispiel die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern vor wenigen Tagen bereits getan hat. Dort gilt beispielsweise in allen Landkreisen nun zunächst bis zum 27. April Maskenpflicht in Innenräumen.
Die bayerische Landesregierung um Ministerpräsident Markus Söder hat heute bekannt gegeben, dass man im Freistaat auf diese „Hotspot-Regelung“ verzichten werde. In Bayern sinken die Infektionszahlen zwar derzeit nur leicht, eine Überlastung der Krankenhäuser droht jedoch aktuell nicht. Auch Baden-Württemberg lehnt eine solche „Hotspot-Regelung“ ab.
Ab kommenden Sonntag fallen demnach neben der Maskenpflicht und der 2G- und 3G-Regelung in Bayern auch viele andere Corona-Maßnahmen weg. Ausnahmen gibt es aber im öffentlichen Nahverkehr, in Schulen und Kitas und in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen.„Wir empfehlen solche Dinge wie Mindestabstand, wie Masken in Innenräumen“, so Bayerns Innenminister Joachim Herrmann in der Pressekonferenz im Anschluss an die Kabinettssitzung. Sinnvoll seien die Maßnahmen, anordnen könne man sie aber nicht mehr.
2G- und 3G entfällt
Ab kommendem Sonntag gibt es keine 2G- oder 3G-Zugangsregeln mehr. Das bedeutet, beim Restaurantbesuch, im Kino, oder beim Sport müssen keine Impf- oder Testnachweise mehr erbracht werden. Auch Ungeimpfte dürfen dadurch wieder frei an allen Aktivitäten teilnehmen.
Ausnahmen gibt es im Bereich der bereits erwähnten Krankenhäuser und in Alten- und Pflegeheimen. Besucher und Angestellte müssen dort tagesaktuelle beziehungsweise regelmäßige Tests vorweisen. Auch in Schulen und Kitas werden zunächst bis Ostern weiterhin Tests durchgeführt. Am Arbeitsplatz entscheidet nun der Arbeitgeber, ob weiterhin Tests oder Nachweise vorgelegt werden müssen. Auch die Entscheidung hinsichtlich der FFP2-Maskenpflicht obliegt ihm.
Keine FFP2-Maskenpflicht mehr
Ab Sonntag, 3. April, entfällt auch die Maskenpflicht fast vollständig – so zum Beispiel beim Besucher beim Bäcker, im Supermarkt, beim Sport und auch in den Schulen. Folgende Ausnahmen gibt es: Im öffentlichen Nahverkehr, bei Arztbesuchen, in Krankenhäusern und Pflegeheimen und bei Besuchen von anderen Einrichtungen, in denen sich gefährdete Personen aufhalten, muss weiterhin eine FFP2-Maske getragen werden.
Dennoch aufpassen
Dennoch, so der Appell der Landesregierung, sollte weiterhin auf die Einhaltung der Hygienemaßnahmen geachtet werden. So gilt es zum Beispiel weiterhin Abstand zu halten, oder weiterhin eine medizinische Maske auch in Innenräumen zu tragen. Gastwirte, Ladeninhaber und Dienstleister können aber von ihrem Hausrecht Gebrauch machen und ein eigenes, freiwilliges Hygienekonzept erstellen. Wer sich nicht daran hält, darf dann das Geschäft nicht betreten.