Komfortables Einlösen

E-Rezepte per E-Rezept-App einlösbar

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Alle Apotheken können E-Rezepte über die E-Rezept-App erhalten

Ab sofort können Patientinnen und Patienten ihre E-Rezepte bei allen rund 18.000 öffentlichen Apotheken in Deutschland per E-Rezept-App der gematik digital einlösen. Technisch bereit für das E-Rezept sind die Apotheken bereits seit September 2022. Unabhängig von einem solchen händischen Eintrag wurde das digitale Einlösen in der neuesten Version der App für alle Apotheken freigeschaltet. Apotheken sind daher nun aufgefordert, besonders auf digital eingelöste E-Rezepte in ihrem Warenwirtschaftssystem zu achten und diesen Eingangskanal regelmäßig zu prüfen. Bei Fragen dazu können sich die Apotheken an ihren Softwareanbieter wenden.

Hintergrundinformationen E-Rezept

Bundesweit wurde die E-Rezept-App schon mehr als eine halbe Million Mal heruntergeladen. Mehr als zwei Millionen E-Rezepte wurden in Apotheken bereits eingelöst. Mehr als 8.000 Apotheken beliefern derzeit jede Woche mindestens ein E-Rezept. Das Einlösen von E-Rezepten per E-Rezept-App und Ausdruck aus der Arztpraxis ist schon länger möglich. Der dritte Einlöseweg mittels Stecken der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) in der Apotheke ist Anfang Juli gestartet.

Mit dieser neuen Option stecken Patientinnen und Patienten lediglich ihre eGK in der Apotheke. Dabei ist keine PIN-Eingabe nötig, und es wird auch kein ergänzender Ausdruck oder ergänzende App benötigt. Auf der Gesundheitskarte wird das E-Rezept dabei nicht gespeichert, diese dient lediglich der Autorisierung der Apotheke zum Abruf der offenen Rezepte. In den kommenden Wochen dürfte die Software fast aller Apotheken dafür aktualisiert sein.

So funktioniert das Einlösen mittels Gesundheitskarte

Die Ärztin/der Arzt stellt in der Sprechstunde in der Praxis oder per Video ein E-Rezept aus. Diese Verordnung wird am Praxiscomputer eingegeben und im sicheren Datennetz des Gesundheitswesens gespeichert. Die Patientin/der Patient kann nun wählen, wie das E-Rezept in der Apotheke seiner bzw. ihrer Wahl eingelöst werden soll: mittels elektronischer Gesundheitskarte, E-Rezept-App oder Ausdruck.

Beim Einlösen mit der Gesundheitskarte müssen Versicherte in der Apotheke nur ihre Gesundheitskarte in ein Kartenlesegerät einstecken. Mehr wird nicht benötigt, weder ein Zettel noch eine PIN oder ein anderer Nachweis. So können auch E-Rezepte für Angehörige komfortabel eingelöst werden. Das Rezept wird nicht auf der eGK gespeichert: Die eGK dient als Schlüssel, damit die Apotheke die Rezepte des Versicherten abrufen kann. Die vom Versicherten aufgesuchte Apotheke sieht somit sofort alle noch einlösbaren Rezepte.

Quelle: Abda.de

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