RÜBLADEN – In der mit 50 Ortsansässigen gut besuchten Aufklärungsversammlung hat Rüblanden einen wichtigen Schritt auf dem Weg zur Dorferneuerung getan, wie die Gemeinde Ottensoos mitteilt. Nach einem kurzen Eingangsstatement von Bürgermeister Klaus Falk stellten mehrere Arbeitskreise mit Hans-Martin Hänsch als Moderator ihre Ergebnisse vor. Das in gut zweieinhalb Jahren gemeinsam mit dem Büro für Städtebau und Bauleitplanung, BFS+ Bamberg, entwickelte Maßnahmenkonzept umfasst unter der Überschrift „aufgeräumt-romantisch“ differenzierte Vorschläge für die Dorferneuerung, insbesondere die Umgestaltung von Plätzen, die Neukonzeption der Ortsdurchfahrt und die Gestaltung von Grünflächen.
Baudirektor Ingo Steinbrecher vom Amt für Ländliche Entwicklung Ansbach (ALE) zeigte sich angetan von der Konzeption, mit der eine wichtige Forderung des Flurbereinigungsgesetzes, das auch die Dorferneuerung regelt, erfüllt sei: Die Mitwirkung der Dorfbewohner muss sichergestellt sein. Im Folgenden stellte er Grundlagen, Ablauf, Ziele, Maßnahmen, Finanzierung und relevante gesetzliche Vorgaben der Dorferneuerung ausführlich vor und erläuterte den Unterschied zwischen öffentlichen und privaten Maßnahmen.
Leerstehende Gebäude erhalten
Zu den öffentlichen Maßnahmen, die von der Kommune verantwortet werden, gehören beispielsweise: Bach und Weiher naturnah auszubauen und zu gestalten, die Hochwassergefahr zu reduzieren, Freizeit und Erholung zu fördern, öffentliche Gebäude zu erhalten und umnutzen oder für gemeinschaftliche Angelegenheiten umzubauen. Besonders wies Steinbrecher auf die Initiative „Innen statt außen“ hin, die auf die Erhaltung leerstehender Gebäude abzielt. Staatlich gefördert wird in Form von Zuschüssen; für Ottensoos bedeutet dies entsprechend seiner Finanzkraft eine Maximalförderung von 42 Prozent bis zu einer Höhe von 1,4 Millionen Euro. Die Förderung im privaten Bereich erfolgt außerhalb dieses Budgets und umfasst im Wesentlichen die dorfgerechte Gestaltung von Wohn-, Wirtschafts- und Nebengebäuden sowie von Vorbereichs- und Hofräumen.
Als besonders wichtig betonte Steinbrecher, dass jegliche Maßnahmen erst begonnen werden dürfen, wenn ein Bewilligungsbescheid des ALE vorliegt. Die Dorferneuerung wird ganz wesentlich von den Menschen im Ort getragen; die Leistungen des ALE stellen lediglich eine Hilfe zur Selbsthilfe dar. Jens Schulze als Projektleiter des ALE ergänzte Steinbrechers Angaben um einen ersten Zeitplan, mit dem Ziel der Einleitung des Verfahrens noch in 2024.
Rüblandens Einwohnerinnen und Einwohner sind nun aufgerufen, bis Jahresende Vorschläge für die Vorstandsmitglieder bei der Gemeindeverwaltung einzureichen, heißt es in der Pressemeldung der Gemeinde Ottensoos.