NÜRNBERGER LAND – Die Bürgermeister im Kreisverband des Bayerischen Gemeindetages haben sich mit Vertretern aus den Fachabteilungen zur Kinderbetreuung im Rathaus der Stadt Röthenbach getroffen, um sich über die Reform des Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG) auszutauschen. Mit dieser Reform, die zum 1. Januar 2027 in Kraft tritt, möchte die Staatsregierung die Bedingungen in den Bayerischen Kitas verbessern. Bei den Bürgermeistern des Nürnberger Lands aber stößt sie auf wenig Begeisterung.
Wesentliche Änderungen ergeben sich durch die Erhöhung des Qualitätsbonus und die Einführung einer Teamkräftepauschale. Finanziert werden diese Änderungen zum einen durch den Wegfall bisheriger Förderungen und zum anderen durch den Wegfall des Elternbeitragszuschusses und des Bayerischen Krippengeldes. Diese Förderungen kamen den Eltern bislang direkt zu Gute.
„Geld hin- und hergeschoben“
„Schnell wurde man sich einig, dass die Reform keine echte Reform ist. Eine Neuaufstellung des Systems bleibt aus, stattdessen wird vor allem Geld hin- und hergeschoben“, heißt es in einer Pressemitteilung des Kreisverbands des Gemeindetags. Hersbrucks Bürgermeister Robert Ilg (FW) bezeichnete die Maßnahme als „Mogelpackung“, bei der den Eltern vor allem von Seiten der Staatsregierung, aber auch von Landtagsabgeordneten vorgegaukelt werde, dass das bisherige Elterngeld von 100 Euro pro Monat die Eltern auch weiterhin bekommen.
Klaus Hacker (FW), Kreisvorsitzender und Röthenbachs Bürgermeister, ergänzte, dass dadurch die Kommunen wie auch die Freien Träger in Zugzwang kommen und nach wie vor die vorhandenen Defizite zu tragen haben. Winkelhaids Bürgermeister Michael Schmidt (CSU) plädierte daher für ein einheitliches Vorgehen und verwies weiter auf die rückläufigen Kinderzahlen, welche das Problem nicht besser machten, da dadurch die Förderquote sinke und die Fixkosten gleichblieben. Trotz der Mehrförderung für die einzelne Einrichtung blieben die bisherigen Defizite weiterhin bestehen. Demzufolge müsse nun jeder Kita-Träger entscheiden, ob er den bisherigen staatlichen Elternbeitragszuschuss in Höhe von 100 Euro an die Eltern weitergibt. Der von den Eltern zu zahlende Kita-Beitrag würde sich um 100 Euro erhöhen, wenn sich der Träger gegen die Weitergabe entscheidet.
Eine Weitergabe der 100 Euro durch Kommunen ist zwar denkbar, stellt aber eine freiwillige Leistung dar. Und freiwillige Leistungen sind gerade bei finanzschwachen Kommunen gegenüber der Kommunalaufsicht zu begründen und auf ein Minimum zu beschränken, so einige Bürgermeister im Gremium.
„Strukturell unterfinanziert“
„Die strukturelle Unterfinanzierung der Kitas bleibt trotz der groß angekündigten Reform bestehen“, heißt es wörtlich in der Pressemitteilung der Bürgermeister. Zusätzlich stehen sowohl kommunale als auch freie Träger aufgrund rückläufiger Kinderzahlen vor großen Herausforderungen. Auch Personal, das aufgrund der eingeplanten, aber nun gestrichenen Förderungen eingestellt wurde, führe zu einer Erhöhung der Personalkosten. Kommende Tariferhöhungen, Steigerungen bei Energie- und Betriebskosten dürften die einzelnen Träger zusätzlich belasten. Weiterhin befürchtet wird eine Veränderung des Buchungsverhaltens der Eltern. Dies könnte zu einer weiteren Reduzierung der Betriebskostenförderung führen.
Trotz struktureller und finanzieller Unterschiede der Landkreiskommunen bestand unter den anwesenden Bürgermeistern und Bürgermeisterinnen Einigkeit darüber, möglichst gleichartige Lösungen für die Kindertagesstätten im Landkreis zu finden. „Die Kommunen, wie auch die Freien Träger wollen die guten Standards in unseren Kitas halten und ausbauen. Dies wird mit der als Förderung proklamierten Umschichtung von Staatsgeldern bei gleichbleibenden Elternbeiträgen nicht gelingen“, meinte Hacker. Ebenfalls deutlich wurde Landrat Armin Kroder (FW): „Die aktuelle ministerielle Kampagne mit 25 Prozent mehr in diesen Bereichen weckt Erwartungen: entweder bessere Qualität, oder stabile, vielleicht sogar sinkende Gebühren. Nach Lage der Dinge wird beides kaum eintreten. Hier wäre Wahrhaftigkeit wirklichhilfreich.“
Kosten und Gespräche
Die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister wollen nun zunächst die Kosten ihrer jeweiligen Einrichtungen nach den neuen Förderbeträgen berechnen und anschließend Gespräche mit den Freien Trägern führen. Anschließend dürften sich die Stadt- und Gemeinderäte mit der Thematik befassen.
