RÖTHENBACH — Heute entscheidet der Röthenbacher Stadtrat erneut darüber, ob die Bürger Beiträge für den Straßenausbau zahlen müssen. Weil dies alle Fraktionen – bis auf die Grünen – bereits in der Vorberatung abgelehnt haben, wird die Kommune wohl wieder keine entsprechende Satzung beschließen. Dabei ist die Rechtslage klar: Die umstrittenen Straßenausbaubeitragssatzungen sind Pflicht. Nur in Ausnahmefällen geht es ohne.
Das Thema ist Zündstoff. Die Protestplakate, die ein Anwohner der Haimendorfer Friedrich-von-Fürer-Straße seit Jahren in seinem Vorgarten stehen hat, zeugen davon. Der Mann fürchtet, für die insgesamt rund 1,7 Millionen Euro teure Dorferneuerung anteilig zur Kasse gebeten zu werden. Dabei haben es die Haimendorfer sogar schriftlich: Bürgermeister Klaus Hacker hat ihnen versprochen, dass sie keine Straßenausbaubeiträge zahlen müssen. Zu seinem Versprechen steht der FW-Politiker. Er sagt: „Ich halte das System für ungerecht. Anlieger müssen zahlen, doch wer in einer Nebenstraße wohnt, hat Glück. Dabei benutzt er die ausgebaute Straße genauso.“ Geht es nach ihm und der Mehrheit der Fraktionen, wird die Stadt weiter zu den rund 25 Prozent der Kommunen im Kreis gehören, die keine Beitragssatzung haben, darunter auch Lauf. „Wir lassen es darauf ankommen“, so Hacker. Denn das Landratsamt weist Röthenbach seit 2005 auf die „Pflicht zum Erlass einer entsprechenden Satzung“ hin. In diesem Jahr war diese Stellungnahme mit dem Hinweis versehen, dass künftige Haushalte nicht genehmigt werden, sollten neue Kredite geplant seien. Juristisch ist die Sache eindeutig. In einem Urteil vom November 2016 hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof noch einmal klargestellt: Kommunen müssen die in der Gemeindeordnung festgelegte Reihenfolge bei der Beschaffung von Einnahmen einhalten. Ehe sie Kredite aufnehmen oder Steuern verlangen, müssen sie andere Einnahmequellen ausschöpfen. Dazu gehören auch Beiträge für den Straßenausbau. Es bleibe, so das Gericht, „nur ein sehr eng begrenzter Bereich“, innerhalb dessen eine Kommune auf diese Einnahmen verzichten dürfe. Die Haushaltslage müsse nicht nur solide, sie müsse atypisch gut sein. Ein Kriterium bei der Bewertung, auf das auch andere Gerichte hingewiesen haben, ist der Schuldenstand. So durfte das vermeintlich reiche Starnberg seine Bürger im März 2017 nicht von Beiträgen verschonen, obwohl es seit 2012 konsequent Schulden abbaut. Zu hoch seien die bestehenden Kredite, befand das Verwaltungsgericht München. „Es müssen die zahlen, die einen Vorteil haben, also die Anlieger“, so der Vorsitzende Richter. Starnberg stand zu diesem Zeitpunkt mit 603 Euro pro Kopf in den Miesen. In Röthenbach liegt die Pro-Kopf-Verschuldung zum Jahresende voraussichtlich bei 618 Euro. In diesem und wohl auch im nächsten Jahr sind allerdings keine neuen Kredite geplant. Das könnte ein Schlupfloch sein.