Gymnasium Röthenbach

Nach nur vier Tagen Schule zurück in der Quarantäne

Medizinische Masken sind schön und gut, aber im aktuellen Fall werden nur jene Schüler von der Quarantänepflicht ausgenommen, die FFP2-Masken trugen. Den betroffenen Familien war das neu. | Foto: Tetiana Shumbasova/Getty Images2021/06/masken-schule-TShumGettyImages-12258059291.jpg

RÖTHENBACH – Vier Tage Präsenzunterricht, dann schon wieder Quarantäne: Weil ein Mitschüler positiv auf Corona getestet wurde, müssen am Röthenbacher Geschwister-Scholl-Gymnasium zahlreiche Achtklässler zu Hause bleiben – für volle 14 Tage. Für betroffene Eltern der Horror, gerade jetzt, wo auch Freizeitaktivitäten wie Sport wieder möglich sind.

Sie können die Härte der Maßnahmen nicht nachvollziehen und kritisieren außerdem, dass bislang nicht kommuniziert worden sei, dass die Quarantänepflicht dann entfällt, wenn Schüler eine FFP2-Maske tragen.

Am Montag, dem ersten Präsenzschultag für alle zusammen, waren alle Achtklässler per Schnelltest negativ getestet worden, zwei Tage später fiel ein PCR-Test bei einem Schüler positiv aus.

Auch Teile der anderen Klasse

Die Folge: Nicht nur seine Klassenkameraden, sondern auch ein Teil der Kinder einer anderen Klasse, die mit dem Betroffenen zusammen zwei Stunden Religionsunterricht hatten, musste ab Freitag zu Hause bleiben.

Eine Mutter schreibt an die PZ: „Alle Schüler trugen Masken, es bestand ein Abstand über 1,5 Metern zwischen den beiden Klassen im Religionsunterricht und es wurde regelmäßig gelüftet. Es wurde seitens der Schule also alles richtig gemacht. Die Kinder sind weiterhin die Leidtragenden, weil sie trotzdem in volle Quarantäne müssen und kein Freitesten möglich ist. Nach vier Tagen Schule nun wieder komplett eingesperrt. So kann es doch auf Dauer nicht weitergehen.“

Ähnlich argumentieren andere Eltern: „Warum gibt es denn dann all diese Sicherheitsmaßnahmen, wenn letztlich doch wieder alle in Quarantäne müssen?“

Ausnahmen für FFP2-Träger

Kurios ist außerdem: Gestern wurde der Schule mitgeteilt, dass die Jugendlichen, die eine FFP2-Maske getragen haben, von der Quarantänepflicht ausgenommen sind, also am Montag zurück in die Schule dürfen. Bislang galt das ausdrücklich nur für Lehrkräfte. Weder Kultus- noch Gesundheitsministerium hatten im Vorfeld die Eltern auf diese Möglichkeit hingewiesen – im Gegenteil.

Noch Anfang Mai informierte das Gesundheitsministerium, dass als „enge Kontaktperson“ eingestuft werde, wer sich mehr als zehn Minuten mit einem Infizierten in einem Raum aufhält, unabhängig vom Abstand, „auch wenn adäquater Schutz getragen wurde“. Darunter falle auch die FFP2-Maske.


Undankbare Aufgabe

Das Gymnasium hatte gestern nun die undankbare Aufgabe zu ermitteln, wer aus den zwei betreffenden achten Klassen mit insgesamt 42 Schülern eine FFP2-Maske auf hatte. „Eine Sisyphusarbeit“, meint Schulleiter Clemens Berthold, der den Unmut der Eltern nachvollziehen kann.

Wohl rund zwei Drittel, so die Recherchen der Schule, hätten freiwillig eine FFP2-Maske getragen. Pflicht ist für Schüler laut Kultusministerium lediglich ein „medizinischer Mund-Nasen-Schutz“.

Für manche Eltern reine Willkür. „Das Kind, das in der Nähe des positiv getesteten Schülers mit FFP2-Maske saß, wird beschult. Das Kind, das mit OP-Maske am anderen Ende des Raumes saß, muss in Quarantäne“, so eine Mutter, deren Kritik aber ausdrücklich in Richtung Politik und nicht in Richtung Schule geht.

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