Auf dem Laufer Marktplatz sowie in der Johannisstraße und auf dem Oberen Hersbrucker Markt gilt ab dem morgigen Freitag Maskenpflicht. Das gibt das Landratsamt per Amtsblatt bekannt, die Regelung gilt mit Erscheinen der morgigen Zeitung bis zunächst 3. November. Außerdem darf dort in gleichen Zeitraum kein Alkohol getrunken werden.
Konkret definiert das Landratsamt folgende Flächen:
- In Lauf den Unteren Markplatz einschließlich Nürnberger Tor und Friedensplatz bis zur Einmündung Glockengießer- / Nürnberger Straße
- In Lauf den Oberen Marktplatz einschließlich Hersbrucker Tor
- Sowie ebenfalls in Lauf die Johannisstraße vom Marktplatz bis zur Wasserbrücke
- In Hersbruck den Oberen Markt im Bereich zwischen Einmündung Eisenhüttlein und dem Rathausbrunnen
Diese Pflicht erstreckt sich auf den gesamten öffentlich zugänglichen
Raum, also einschließlich der Gehsteige bis zu den Hauswänden, wie es in der Allgemeinverfügung heißt, die per Amtsblatt in der morgigen Pegnitz-Zeitung, der Hersbrucker Zeitung und dem Boten erscheint.
Im Landkreis gilt seit Samstag die Frühwarnstufe („gelbe Ampel“), seitdem konnte das Landratsamt öffentliche Plätze definieren, auf denen die Maskenpflicht und das Alkoholverbot gilt. Dass sich die Entscheidung verzögerte, liegt laut Franz Bezold, dem Abteilungsleiter für öffentliche Sicherheit und Ordnung am Landratsamt, an der Struktur des Landkreises. „Der Abstimmungsprozess ist nicht ganz so einfach“, so Bezold. „Bringen Sie mal 27 Gemeinden, Märkte und Städte unter einen Hut.“
Empfehlungen aus den Rathäusern
Man habe in allen Rathäusern angefragt, welche Orte infrage kämen. Nur öffentliche, also keine privaten Flächen dürfen ausgewählt werden. Die Maskenpflicht müsse „gerechtfertigt“ sein, es müsse also schon etwas los sein. Es habe Empfehlungen aus den Rathäusern gegeben, die das Landratsamt nicht berücksichtigen konnte, umgekehrt hätten Bürgermeister auch Vorschläge der Behörde abgelehnt.
Am Hersbrucker Marktplatz gebe es aktuell eine Baustelle und deshalb einen „beengten Durchgangsverkehr“, so Bezold, daher ließe sich dort die Maskenpflicht rechtfertigen. In Lauf und Hersbruck müssen nun Schilder aufgestellt werden, um die Bereiche mit Maskenpflicht zu kennzeichnen. die beiden Kommunen wollen sich dabei an der Stadt Nürnberg orientieren, so Bezold.
Also das ist ja bei dem Ansturm von Menschenmassen auf diesen Plätzen im Freien absolut angebracht! Da begebe ich mich doch sicherheitshalber zu den Veranstaltungen, welche zusammen mit zig Menschen in geschlossenen Räumen erlaubt sind und feier danach noch mit ein paar Kumpels in der Wohnung weiter. Ironie aus… kein print!