NÜRNBERGER LAND/ECKENTAL — Am Samstag zur letzten Ruhe gebettet werden? Was sich für Angehörige oft anbieten würde, ist in den meisten Kommunen nicht oder nur stark eingeschränkt möglich. Schnaittach macht eine Ausnahme. Der Markt hat Bestattungen am Samstag jetzt ausdrücklich erlaubt.
Der Tod kommt mal schleichend, mal plötzlich. Aussuchen kann man sich das nicht. Doch eines gilt bayernweit: Rein rechtlich muss 96 Stunden nach dem letzten Atemzug der Verstorbene beerdigt werden. Das Wochenende und gesetzliche Feiertage werden in dieser Frist allerdings nicht berücksichtigt. Faktisch kann man sich als Hinterbliebener also fast beliebig aussuchen, wann der Verstorbene zu Grabe getragen wird.
Für viele Angehörige scheint sich eine Bestattung am Samstag anzubieten. Berufstätige müssen sich für die Trauerfeier nicht frei nehmen, entfernt lebende Familienmitglieder können das Wochenende für die Anreise nutzen. In Schnaittach ist das jetzt möglich. Der Marktgemeinderat hat sich dazu entschieden, einen entsprechenden Passus im Bestattungswesen der Kommune zu ändern. Denn bislang galt dort, dass samstags nur in absoluten Ausnahmefällen bestattet werden darf.
Doch immer wieder habe es Nachfragen gegeben, so Bürgermeister Frank Pitterlein. Etwa, weil eine pflegebedürftige Angehörige einer Verstorbenen nur eine Beerdigung am Samstag wahrnehmen konnte. Der Markt zeigte sich kulant.
Manche Anträge lehnte die Kommune auch ab: Dass ein Unternehmer an einem Wochentag seine Firma wegen einer Beerdigung eines Familienmitglieds schließen muss, sei ihm schließlich zuzumuten, so die Meinung des Bürgermeisters. Doch jetzt muss darüber nicht mehr nachgedacht werden. Pitterlein ist zufrieden mit der neuen Regelung: „Einer Familie mit einem Trauerfall zu sagen, dass eine Beerdigung am Samstag nicht geht – das stößt auf Unverständnis“, so der Rathauschef. Es sei schließlich sinnvoll, eine Trauerfeier „so zu datieren, dass möglichst viele Angehörige dabei sein können“.
Mit der expliziten Regelung steht die Marktgemeinde allerdings allein auf weiter Flur: Weder in Lauf noch in Röthenbach, Schwaig, Eckental oder Rückersdorf ist eine Bestattung auf einem kommunalen Friedhof am Samstag möglich. Der Grund ist simpel: Dieser Wochentag mag sich für viele Beteiligten anbieten – für die, die dort arbeiten müssen, aber nicht.
Keine Arbeit am Wochenende
In Lauf und Röthenbach sind fürs Bestattungswesen städtische Mitarbeiter zuständig, deren Verträge eine Arbeit am Wochenende nicht vorsehen. Das Gleiche gilt übrigens auch in Nürnberg. Dort ist zwar in der Satzung nicht geregelt, dass am Samstag und Sonntag nicht bestattet werden darf. Das geht aber aus einem simplen Grund nicht: „Wir arbeiten im Bestattungsbetrieb von Montag bis Freitag“, so Gerhard Kratzer, Leiter der Friedhofsverwaltung der Großstadt.
Die Laufer Satzung ermöglicht Ausnahmen: „In der Regel werden Beisetzungen nur von Montag bis einschließlich Freitag durchgeführt“, heißt es in Paragraf 48 Absatz 4 der Satzung. Lax wird diese Regel aber nicht gehandhabt. Da müsse schon der Bürgermeister höchstpersönlich sterben, heißt es auf Nachfrage der Pegnitz-Zeitung. In Rückersdorf ist eine solche Einzelfall-Regelung kürzlich sogar aus der Satzung gestrichen worden.
„Selbst Sonntag ist theoretisch nicht ausgeschlossen“
Flexibler geht es in Leinburg und in Neunkirchen zu. Dort kann problemlos auch am Samstag bestattet werden. In den Satzungen beider Gemeinden ist gar nicht geregelt, an welchen Tagen bestattet werden darf. „Selbst der Sonntag ist theoretisch nicht ausgeschlossen“, sagt Gerd Lochner vom Hauptamt in Neunkirchen. Es habe am Sonntag aber noch nie eine Beerdigung auf den kommunalen Friedhöfen in Neunkirchen und im Ortsteil Kersbach gegeben. Wenn sich Angehörige wünschen, dass ein Verstorbener am Samstag beerdigt wird, „gibt es rechtlich keine Einwendungen und wir werden keine Steine in den Weg legen“, so Lochner – vorausgesetzt, der Bestatter und der jeweilige Pfarrer sind damit einverstanden.
So läuft es auch in Leinburg. Dort wird auch regelmäßig sonnabends beerdigt. Etwa jede sechste Bestattung auf den kommunalen Friedhöfen in Weißenbrunn und Entenberg findet samstags statt, sagt Erhard Hupfer, Inhaber und Geschäftsführer des gleichnamigen Bestattungsunternehmens im Kernort.
Zwei Gemeinden ohne kommunale Friedhöfe
Für zwei Gemeinden im PZ-Gebiet stellt sich die Frage nach einer Friedhofssatzung nicht. Denn weder Ottensoos noch Simmelsdorf haben einen kommunalen Friedhof. Auf den kirchlichen Gottesäckern bestimmt der jeweilige Pfarrer, wann er beerdigen möchte. In Ottensoos, wo es keinen gemeindlichen, sondern zwei evangelische Friedhöfe gibt, spricht nichts gegen eine Bestattung am Samstag, erklärt Pfarrer Albrecht Kessel: „Natürlich geht das, wenn die Bestatter mitmachen.“
Im Simmelsdorfer Gemeindegebiet gibt es einen evangelischen Friedhof in St. Helena zu Großengsee und einen katholischen in Bühl. Bestattungen am Samstag sind jeweils möglich. „An uns Pfarrern scheitert es selten“, sagt Susanne Thurn, zuständig für St. Helena. „Mein freier Tag ist der Montag“ – da geht es also nicht. Josef Czerepak, der katholische Pfarrer, ist für den Samstag ebenfalls offen. „Wenn ich den Leuten entgegenkommen kann, mache ich das.“ Das Beerdigungsinstitut Pfister, auf beiden Friedhöfen für Öffnen und Schließen der Gräber zuständig, sei da auch sehr entgegenkommend, so die beiden Pfarrer.
