FEUCHT – Die Marktgemeinde Feucht ist in Sachen Volksbegehren „Rettet die Bienen!“ einen Sonderweg gegangen – der allerdings in eine Sackgasse führte. Als einzige Kommune im Nürnberger Land hatte sie einen Beschluss des Marktgemeinderats, das Begehren offiziell zu unterstützen.
Wie berichtet haben die Feuchter darüber hinaus beschlossen, den Umweltbeirat zu ermächtigen, für die Bienen-Rettung auch Werbung zu betreiben. In den Rathäusern der Nachbarschaft fragten sich die Verantwortlichen daraufhin: Verstoßen die Feuchter damit nicht gegen das Neutralitätsgebot, an das sich jede Kommune halten muss? Die Rechtsaufsicht am Landratsamt stellt jetzt klar, dass die Feuchter Position rechtswidrig ist. Brigitte Hallschmid, Leiterin der Kommunalaufsicht, hat Bürgermeister Rupprecht geschrieben, dass die Marktgemeinde ihre Beschlüsse aufheben müsse.
In Schwabach gab es vor geraumer Zeit aus den Reihen des Stadtrats die Idee, per Beschluss festzulegen, dass die Stadt das Volksbegehren unterstützt. Angestoßen wurde das ganze seinerzeit von der Schwabacher CSU. Bevor man dann aber mit dem Antrag in den Stadtrat ging, fragten die Schwabacher noch einmal bei ihrem Stadtrechtsrat Knut Engelbrecht nach. Der warnte vor einem Beschluss mit dem Hinweis auf die Neutralität, die die Kommune bei Volksbegehren zu beachten habe. Daraufhin einigten sich die Bürgervertreter der Goldschlägerstadt auf die Lösung einer gemeinsamen Resolution außerhalb des Stadtrats.
Spontaner Vorschlag
Im Feuchter Marktgemeinderat folgte in der vergangenen Woche eine Mehrheit von SPD, Grünen und Kleinen gegen die Stimmen der CSU einem spontanen Vorschlag von Rita Bogner (Grüne), dem Schwabacher Vorbild zu folgen (wir berichteten). Bogner hatte allerdings nicht erwähnt, dass es in Schwabach gar keinen Stadtratsbeschluss gab. Hannes Schönfelder (SPD) formulierte dann den Antrag: „Der Markt Feucht unterstützt das Volksbegehren und bittet die Bevölkerung, sich durch Eintrag zu beteiligen.“
Umweltbeirat zurückgepfiffen
Dass der Umweltbeirat für das Volksbegehren werben darf, hatte der Marktgemeinderat zuvor bereits einstimmig beschlossen – mit den Stimmen der CSU. Grünes Licht gab es für eine Resolution, für Pressemitteilungen und Infostände. Für all das brauchte der Umweltbeirat eine Sondergenehmigung des Marktgemeinderats, weil das Gremium nur beratende Funktion hat und politische Willensbildung nicht zu seinen Aufgaben gehört. Die Sondergenehmigung ist zwischenzeitlich Makulatur, das grüne Licht des Marktgemeinderats hat die Rechtsaufsicht am Landratsamt jetzt auf Rot gestellt.
Verlängerte Öffnungszeiten
In den Rathäusern in Altdorf, Burgthann, Leinburg, Schwarzenbruck und Winkelhaid gab es keine Anträge auf Unterstützung des Volksbegehrens durch die jeweilige Kommune. Die Gemeinden kommen den Initiatoren von „Rettet die Bienen!“ aber mit verlängerten Öffnungszeiten während der Eintragungsfrist entgegen. Winkelhaids Bürgermeister Michael Schmidt betont, dass er vor der Beratung eines solchen Antrags für das Volksbegehren im Winkelhaider Sitzungssaal deutlich auf die Neutralitätspflicht der Gemeinde hingewiesen hätte.