Gesetzliche Regelungen für die letzte Ruhestätte
Die Friedhofspflicht, auch Friedhofszwang genannt, ist in Deutschland nach den Bestattungsgesetzen der jeweiligen Bundesländer geregelt. Der Gesetzgeber schreibt darin vor, dass Verstorbene auf einem Friedhof beigesetzt werden müssen. Das Bestattungsgesetz in Bayern wurde am 24. September 1970 erlassen und zuletzt am 2. August 2016 geändert.
In Hersbruck finden darüber hinaus Friedhofsatzung und Friedhofgebührensatzung Anwendung, beide wurden zum 1. Januar 2023 neu erlassen und gelten für alle städtischen Friedhöfe, zuständig ist die Friedhofsverwaltung im Bürgerbüro. Die Zuständigkeit für kirchliche Friedhöfe liegt bei den jeweiligen Pfarrämtern der Kirchengemeinden.
Was bedeutet Friedhofspflicht?
Die deutsche Rechtsprechung schreibt vor, dass Verstorbene nur auf einem Friedhof beigesetzt werden dürfen. Das gilt sowohl für Verstorbene, die im Rahmen einer klassischen Erdbestattung im Sarg beerdigt werden, als auch für die Asche Verstorbener, die bei einer Feuerbestattung in einer Urne beigesetzt wird.
Hygienegründe zu Anfang
Als Menschen anfingen, Verstorbene zu beerdigen, befürchteten sie, das Grundwasser zu vergiften oder andere gesundheitliche Risiken durch die Beerdigung von Leichnamen zu verursachen. Aufgrund dieser Ängste legten die Gemeinden ihre Friedhöfe außerhalb der Wohnbereiche an, sodass die Bestattung Verstorbener auf ebendiesen Friedhöfen zu einer Art stillschweigenden Übereinkunft wurde. Erst 1934 wurde offiziell die Friedhofspflicht gesetzlich im Feuerbestattungsgesetz geregelt.
Friedhof als Ort der Trauer
Seither setzt sich vor allem die Kirche in Deutschland dafür ein, dass die Friedhofspflicht erhalten bleibt. Nicht nur, um die Bestattungskultur zu schützen, sondern auch um den Friedhof als öffentlichen Ort der Trauer, Abschiednahme und Erinnerung an Verstorbene zu erhalten. Denn oft sind genau diese Dinge für Hinterbliebene sehr wichtig, wenn sie zu bestimmten Gedenktagen wie dem Geburtstag oder dem Todestag des Verstorbenen den Friedhof aufsuchen und Blumen am Grab des geliebten Menschen niederlegen. Der Besuch an Grabstätten auf dem Friedhof ist für Angehörige oft ein wichtiger Teil der Trauerarbeit und Trauerbewältigung.
Darf man eine Urne zuhause aufbewahren, trotz Friedhofspflicht?
Oft stellen sich Hinterbliebene die Frage, ob man die Asche des Verstorbenen nach der Kremation in einer Urne zu Hause aufbewahren darf. Die Frage danach ist nachvollziehbar, weil sich Trauernde nicht selten nach dem Tod eines geliebten Menschen dennoch dessen unmittelbare Nähe in vertrauter Umgebung wünschen. Das eigene Zuhause als letzte Ruhestätte zu wissen, erscheint manchen Angehörigen persönlicher und emotional näher als die Beerdigung auf einem Friedhof. Doch auch wenn der Wunsch danach groß ist, ist es in Deutschland gesetzlich verboten, nach der Feuerbestattung die Urne des Verstorbenen zu Hause aufzubewahren. Nach deutschem Recht stellt das eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld belegt werden kann.
In manchen Nachbarländern ist es aufgrund anderer Gesetzgebungen erlaubt, die Urne des Verstorbenen für die unbestimmte Dauer der Trauerbewältigung zu Hause aufzubewahren – beispielsweise in der Schweiz. Das erleichtert manchen Angehörigen die Abschiednahme. Auch in den Niederlanden und Tschechien sind die Bestattungsgesetze hinsichtlich der Mitnahme von Urnen gelockert.
Alternative Bestattungen möglich
Im Rahmen von Urnenbestattungen gibt es Alternativen zur herkömmlichen Bestattung auf einem Friedhof – beispielsweise die Seebestattung und die immer beliebter werdenden Wald- oder Baumbestattungen.
Bei der Seebestattung wird die Asche des Verstorbenen in einer biologisch abbaubaren Spezialurne von Bord eines Schiffes aus ins Meer befördert. Angehörige, die die Zeremonie auf See begleiten, erhalten eine Seekarte mit der genauen Angabe des Beisetzungsortes auf See.
Eine Baumbestattung ist eine Bestattungsvariante der Feuerbestattung, die Asche des Verstorbenen wird in der Nähe des Wurzelwerks eines Baumes beigesetzt. Baumbestattungen werden oft in speziell dafür ausgewiesenen Bestattungswäldern ausgerichtet. Es gibt aber auch Friedhöfe, auf denen Baumfelder für Baumbestattungen angelegt sind. Zur Kennzeichnung von Baumgräbern werden in der Regel kleine Plaketten an den entsprechenden Bäumen angebracht. bestatter.de