NÜRNBERGER LAND – Im Landkreis Nürnberger Land sind laut Pressemeldung des Landratsamts bei zwei Feldhasen die sogenannte Hasenpest (Tularämie) festgestellt worden. Jeder Fall dieser Infektionskrankheit bei Menschen und Tieren ist meldepflichtig. Wer aktuell in der Region in der Natur wandern geht, joggt oder spazieren geht, gerade mit kleinen Kindern oder Hunden, sollte Vorsicht walten lassen.
Die Hasenpest betrifft vorwiegend Nagetiere, aber auch eine Vielzahl anderer Tiere, einschließlich Vögel. Übertragen wird sie durch das Bakterium Francisella tularensis, das auch für den Menschen gefährlich werden kann. „Kein Grund zur Panik, aber ein Grund zur Vorsicht“, warnt die Leiterin des Veterinäramtes Dr. Christiane Klapdohr. Sie weist darauf hin, dass „tote Tiere, insbesondere Hasen, auf keinen Fall berührt werden sollten.“
Infizierte Tiere bei Neuhaus und Schönberg entdeckt
Im Nürnberger Land wurden in den letzten Tagen zwei Feldhasen mit Tularämie aufgefunden, einer bei Neuhaus, der andere bei Schönberg. Bei infizierten Tieren sind laut Landratsamt milde Formen mit lokaler Lymphknotenschwellung genauso möglich wie schwerwiegende Verlaufsformen, bei denen die Tiere innerhalb weniger Tage versterben. Betroffene Tiere magern ab, zeigen struppiges Fell, schwankenden Gang und werden apathisch. Aufgrund von Entkräftung können sie ihre Scheu verlieren.
Wird die Hasenpest vom Tier auf den Menschen übertragen, kann sie lebensbedrohlich verlaufen. Für eine Infektion seien nur wenige Keime notwendig, daher sollten kranke, auffällige oder tote Wildtiere nicht angefasst werden. Die Inkubationszeit liegt bei bis zu 14 Tagen, in der Regel bewege sie sich aber bei drei bis fünf Tagen. Die Erkrankung beginne oft mit unspezifischen Grippesymptomen wie Fieber, Schüttelfrost, Kopfschmerzen, Unwohlsein oder Muskelschmerzen. Zusätzlich könnten auch Geschwüre und Lymphknotenschwellungen auftreten.
Diese Berufsgruppen sind besonders gefährdet
Menschen infizieren sich laut Landratsamt vor allem bei intensivem Kontakt mit erkrankten Tieren oder deren Ausscheidungen beziehungsweise beim Umgang mit Kadavern, insbesondere beim Enthäuten und Ausnehmen erlegten Wildes. Die Tularämie des Menschen ist daher in erster Linie eine Berufskrankheit von Jägern, Köchen, Metzgern und Tierärzten. Gerade diese Berufsgruppen sollten deshalb Handschuhe und Mundschutz tragen. Auch Infektionen von Landwirten durch infektiöse Stäube oder Bissverletzungen seien bereits vorgekommen. Auch eine Infektion über unzureichend erhitzte Nahrungsmittel oder kontaminiertes Wasser sei möglich.
Das Veterinäramt empfiehlt, beim Umgang mit Wildbret Küchenhygiene einzuhalten, Wildgerichte nur gut durchgegart zu verzehren, in freier Natur gefundene verendete Feldhasen oder Wildkaninchen keinesfalls zu berühren und einen direkten Kontakt mit Ausscheidungen, Blut und Organen von Wildtieren zu vermeiden. Wer ein totes Tier findet, sollte den Jagdrevierbesitzer oder die Polizei informieren. Jäger sollten beim Umgang mit erlegten Feldhasen oder Wildkaninchen Mundschutz und Einmalhandschuhe tragen und sich nach der Arbeit die Hände gründlich reinigen und desinfizieren. Beim Aufbrechen von Feldhasen und Wildkaninchen ist laut Landratsamt auf bedenkliche Merkmale wie Milz-, Leber- oder Lymphknotenschwellungen zu achten und im Verdachtsfall einen amtlichen Tierarzt hinzuziehen. Die Tierkörper sollten für eine weitere Untersuchung zur Verfügung gestellt, ansonsten aber fachgerecht entsorgt werden.
