Bundestagswahl

Unterlagen für die Briefwahl können in Lauf beantragt werden

Symbolfoto Briefwahl
Symbolfoto Briefwahl | Foto: Andreas Kirchmayer/Stadt Lauf2025/01/473021001_648112007876020_6982579940424344432_n.jpg

LAUF – Am 23. Februar findet die Bundestagswahl statt. Seit Montag, 13. Januar, können wahlberechtigte Lauferinnen und Laufer ihre Briefwahlunterlagen im Laufer Rathaus beantragen.

Dafür müssen sie entweder ins Wahlamt in den 1. Stock des Rathauses kommen und einen Antrag auf einen Wahlschein ausfüllen oder den Antrag im Bürgerserviceportal der Stadt Lauf im Internet unter www.buergerservice-portal.de/bayern/laufpeg/ stellen.

Wahlberechtigt sind alle Deutschen, die am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind, seit mindestens drei Monaten in Deutschland gemeldet sind und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Sie alle erhalten eine Wahlbenachrichtigung. Wer bis spätestens 2. Februar 2025 keinen Wahlbenachrichtigungsbrief erhalten hat, wird gebeten, sich schnellstmöglich mit dem Wahlamt unter Telefon 09123/1844573 oder per E-Mail an [email protected] in Verbindung zu setzen.

Die Stimmzettel liegen dem Laufer Rathaus frühestens am 10. Februar vor. Das heißt, dass vorher Stimmzettel weder im Rathaus abgeholt noch verschickt werden können.

Info: Informationen zum Thema Bundestagswahl erhalten Sie unter www.lauf.de/wahlen im Internet.

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