Die Sanierung startet Mitte April

Die Röderstraße in Altdorf wird barrierefrei

Die Altdorfer Röderstraße mit den Teilabschnitten der Arbeiten zur Fahrbahn- und Gehsteigerneuerung ab Mitte Juli.
Die Altdorfer Röderstraße mit den Teilabschnitten der Arbeiten zur Fahrbahn- und Gehsteigerneuerung ab Mitte Juli. | Foto: Stadt Altdorf2024/04/20240226_lp_roederstrasse_ba_bauablaufsplan_20240313-b870px.jpg

ALTDORF – Die Stadt Altdorf plant im Zuge der geförderten Sanierung der Röderstraße die Errichtung barrierefreier Furten. Start der Gesamtmaßnahmen ist Montag, 22. April, die Bauzeit ist bis Ende des Jahres veranschlagt. Zunächst werden, auch um Synergie-Effekte zu nutzen, die Stadtwerke Altdorf die Wasserleitungen in der Röderstraße teilerneuern. Diese Maßnahme dauert etwa sechs bis acht Wochen und umfasst vier Abschnitte.

Teilerneuerung Wasserleitungen

Der erste Abschnitt umfasst die Einmündung Ohmstraße bis etwa zum Eingang Löhehaus, der zweite Abschnitt umfasst das Stück ab dem Eingang des Löhehauses bis zur Ecke zum Anwesen mit der Nr. 3. Der dritte und vierte Abschnitt umfassen die Erneuerung der Schieberkreuze und Hydranten an der Ecke Ohmstraße und Ecke Kappelgraben. Während dieser Zeit wird es immer wieder zu Einschränkungen für den Durchgangsverkehr kommen. Zeitweise kann auch ein Zwei-Richtungsverkehr in der Röder- beziehungsweise der Ohmstraße notwendig werden. Bürger werden gebeten, die Beschilderung zu beachten. Genauere Informationen für die direkt betroffenen Anlieger sind per Post erfolgt.

Fahrbahn und Gehsteige

Ab Mitte Juli 2024 beginnt die Stadt Altdorf die Erneuerung der Fahrbahn und der Gehsteige vom Weiher/Adalbert-Stifter-Allee bis zur Kreuzung Röder/Ohmstraße auf Höhe des Ärztehauses, ebenfalls in vier Abschnitten.

Der erste Abschnitt umfasst den Bereich zwischen Parkdeck und Philosophenweg. Die Zufahrt zur Tiefgarage und zum Kappelgraben ist frei über Obere Wehd und Altstadt. Der zweite Abschnitt umfasst den Kreuzungsbereich Röderstraße/Philosophenweg/Ohmstraße. Ein Zweirichtungsverkehr, somit eine Aufhebung der Einbahnstraßenregelung, und die Sperrung aller straßenbegleitenden Parkplätze in der Röderstraße und Ohmstraße sowie die Einrichtung einer Wendemöglichkeit in Höhe des Ärztehauses finden in diesem Zuge statt. Tiefgarage, Parkdeck und Kappelgraben sind nur aus Richtung der Altstadt befahrbar.

Keine Durchfahrt aus der Altstadt

Der dritte Abschnitt betrifft den Kreuzungsbereich Röderstraße und Kappelgraben sowie den Einfahrtsbereich der Tiefgarage. Es ist keine Durchfahrt aus der Altstadt mehr möglich, das Parkdeck ist aus Richtung der Röderstraße befahrbar, die Kreuzung Röder-/Ohmstraße ist wieder frei. Die Einbahnstraßenregelung gilt wieder, Parkplätze sind wieder nutzbar, die Tiefgarage kann jedoch nicht angefahren werden.

Der vierte Abschnitt der Sanierung liegt in der Adalbert-Stifter-Allee/Obere Wehd im Bereich „Ende Furt“ bis zur Kreuzung Röderstraße/Kappelgraben (Bogenesche). Die Durchfahrt aus Richtung der Altstadt ist nicht möglich, Tiefgarage und Parkdeck sowie Kappelgraben sind nur aus der Richtung der Röderstraße erreichbar.

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