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Reiseapotheke: Verschreibungspflichtige Medikamente anmelden

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NÜRNBERGER LAND – Wer „verschreibungspflichtige Betäubungsmittel“ – darunter fallen beispielsweise medizinisches Cannabis oder Opioide – auf die Reise mitnehmen muss und bei Grenzkontrollen oder dem Sicherheitscheck am Flughafen unangenehme Zwischenfälle vermeiden möchte, braucht eine Bescheinigung, dass diese Stoffe legal mitgeführt werden.

Diese Bescheinigung muss die (Fach-)Arztpraxis ausstellen, die das Medikament verschrieben hat – die eigene Hausarztpraxis beispielsweise ist aufgrund der fehlenden Beteiligung an der Verschreibung dazu nicht berechtigt – und das Gesundheitsamt, in dessen Gebiet die Praxis liegt, muss diese Bescheinigung beglaubigen. Das kann einigen Aufwand bedeuten: Wenn sich die Facharztpraxis in Regensburg oder München befindet, muss diese dortige Praxis die Bescheinigung ausfüllen und auch das dortige Gesundheitsamt die Bescheinigung beglaubigen. Der Termin für die Beglaubigung sollte ein bis zwei Wochen vor Reisebeginn liegen.

Wichtig zu wissen: Die Bescheinigung unterscheidet sich, je nachdem, ob die Reise innerhalb oder außerhalb des Schengenraumes stattfinden wird, und für jedes verschriebene Betäubungsmittel ist eine gesonderte Bescheinigung erforderlich. Außerdem dürfen reisende Personen nur die Dosis mitführen, die sie während der Reise wirklich brauchen – nicht mehr.

Die entsprechenden Formulare und weiterführende Informationen zum Mitführen von verschreibungspflichtigen Betäubungsmitteln finden sich auf der Website des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte unter www.bfarm.de. 

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